Zusatzbeiträge: Kassen dürfen Kartellamt Auskunft verweigern –

Das Kartellamt versucht es immer wieder. Die Solidargemeinschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dem Kartellrecht unterworfen werden. So zumindest am  15.09.2011 der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstad. Das gemeinsame Handeln von mehreren gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge anzukündigen unterliegt nicht der Kartellaufsicht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist insoweit nicht anwendbar.

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