2009 – Neue Werte der gesetzlichen Rentenversicherung

Zum 1. Januar 2009 ändern sich in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Rechengrößen.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die Grenze, bis zu der Beiträge maximal gezahlt werden können, wird in den alten Bundesländern von monatlich 5.300 Euro auf monatlich 5.400 Euro (64.800 Euro jährlich), in den neuen Bundesländern von bisher 4.500 Euro auf 4.550 Euro (jährlich 54.600 Euro) angehoben.

Der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung steigt damit in den alten Bundesländern auf monatlich 1.074,60 Euro (bisher 1.054,70 Euro monatlich) und in den neuen Bundesländern auf monatlich 905,45 Euro (bisher 895,50 Euro monatlich).
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