Auch jüngere Arbeitnehmer erhalten eine Auskunft

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet:

Arbeitnehmer bekommen einmal im Jahr ihre Renteninformation. Das gilt für Arbeitnehemer, die  mindestens 27 Jahre alt sind und schon 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen können das Schreiben beantragen. Müssen aber über ein vollständig geklärtes Rentenkonto verfügen.

Die jüngere Arbeitnehmer müssen sich diese Daten anfordern um feststellen zu können, ob die im Versicherungsverlauf ausgewiesenen Ansprüche weitere Sparmaßnahmen für die Altervorsorge auslösen müssen.

Quelle:
Infos der Deutschen Rentenversicherung Bund