Neuregelungen zu Sozialkassen überwiegend begrüßt

Ein notwendiger Schritt aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des BAG zum Problemkreis Sozialkassen. Interessant ist, dass hier über den Kopf nicht tarifgebundener Betriebe ein Gesetz geschafften wird, das die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen über die tarifgebundenen Betriebe feststellt. Die Entwicklung in anderen (siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz) Bereichen wird mit Interesse zu beobachten sein. Der BDA steht mit seiner Aussage schon in einer gewissen Abwehrhaltung.

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