Abmahnung für die Deutsche Bank

Selbst sog. honorige Firmen, als solche wird sich die Deutsche Bank sicherlich bezeichnen wollen, schrecken nicht vor Irreführung der Verbraucher zum Zwecke des eigenen Erfolges zurück. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) musste zum Mittel der Abmahnung greifen um dieser Irreführung Einhalt zu gebieten. Aber lesen sie selbst:


Zitat:

www.sueddeutsche.de, 24.07.2009

“Irreführung der Verbraucher”

Von Thomas Öchsner

Deutsche Rentenversicherung mahnt Deutsche Bank ab

Berlin – Auf den ersten Bl ick sieht der Brief nicht wie die Werbung einer Bank aus. Oben auf der ersten Seite steht: “Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus.” Darunter ist ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit deren amtlichem Briefkopf kopiert, in dem “Herrn Mustermann” bescheinigt wird, dass seine bisher erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente 427,51 Euro pro Monat betragen. Erst auf der zweiten Seite erfä hrt der Empfänger worum es geht und wie angeblich die Rechnung für ihn aufgeht – mit einer gesetzlichen Rente “plus private Vorsorge mit der Deutschen Bank”. Diese neue Werbemasche hat Deutschlands größtem Geldinstitut jetzt juristischen Ärger eingebracht.

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