Anrechnung gesetzliche Rente auf Betriebsrente neu geregelt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente neu geregelt. Es ist nach Kenntnisnahme der schriftlichen Begründung des Urteil zu prüfen, ob dieses Urteil auch auf tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersrenten angewandt werden kann oder muss. In einzelnen Stellungnahmen von Juristen wird bei der Frage der Anrechnung ausdrücklich auf Gesamtversorgungssysteme abgestellt. D.h. das Urteil wird – nach Auffassung dieser Kommentatoren – gerade auf  die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgungszusage der Firma abgeklopft. Dabei dürfte nach dieser Auffassung nur 80% der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgung angerechnet werden.

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