Reform der Sozialwahlen

Bisher wurde in der politischenb Diskussion zur Stärkung der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) nichts Inhaltliches erörtert, sondern nur technische Aspekte angeführt, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Abgabe der Stimme in einer sog. Onlinewahl.  Neuerungen müssten spätestens bis zum 30.06.15 im Bundestag beschlossen worden wein, damit diese noch für die Wahl in 2017 angewandt werden können. Bisher liegt seitens der Bundesregierung noch kein Gesetzesentwurf geschweige denn ein Referenten vor. Da setzt die Anfrage der GRÜNEN  jetzt an.

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Selbstverwaltung: Politik auffordern zu handeln

Übernommen aus BfA-Gemeinschaft.de

Nicht nur Tage der Selbstverwaltung oder Jubiläen zeigen uns, dass nach der Sozialwahl 2011 und dem vorgelegten Bericht der Sozialwahlbeauftragten noch nichts im Sinne der Vorstellungen von Weiß und Kirschner in Angriff genommen worden. Im letzten Jahr: 60 Jahre Selbstverwaltung. In diesem Jahr die Feier zu 125 Jahre gesetzliche Rentenversicherung. Über Jubelreden hinaus bedarf es jetzt  Aktivitäten, insbesondere im Bereich der Übertragung von Aufgaben in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung.  


Als in gehörigem Abstand zur Sozialwahl im Jahre 2011 der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen und sein Stellvertreter, Dr. Gerald Weiß und Klaus Kirschner ihren Bericht über den Verlauf der Sozialwahlen und die daraus sich aus ihrer Sicht ergebenden Erfordernisse für zukünftige Sozialwahlen vorlegte, war die Begeisterung über diesen Bericht und seine Schlussfolgerungen nicht so, dass man von einer uneingeschränkten Zustimmung sprechen konnte. Weiterlesen

Wahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Aus Presseportal Deutsche Rentenversicherung Bund 04.10.2011 | 16:25 Uhr

DRV-BundBerlin ots – Nach der Sozialwahl 2011 ist heute in Berlin die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Hierbei wurden die Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die Mitglieder des Vorstandes gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes wählten in ihrer ersten Sitzung die Vorstandsvorsitzenden.Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht aus jeweils 15 Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber. Versichertenvertreter Herbert Neumann, ehemals Bevollmächtigter und Geschäftsführer der Industriegewerkschaft Metall Mannheim, wurde zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt.Zum alternierenden Vorsitzenden wurde Martin Hoppenrath, ehemaliger Vorstandschef des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG PSVaG, gewählt. Er gehört der Gruppe der Arbeitgeber an.

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