Im 10-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts formuliert die Bundeswahlbeauftragte, Rita Pawelski für die Sozialversicherungswahlen und ihr Stellvertreter zu Punkt 1) u.a.:
„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein. Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als Alternative zur Briefwahl angeboten werden…“