Schlechtes Zeugnis für die Riester-Rente

(Berlin) Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Gutachten zur Riester Rente in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor und kommt – wie wir bisher gefühlt schon immer vermuteten – zum Ergebnis, dass die Riester Rente mit ihren sog. Produkten der Finanzwirtschaft vor allem einem dient: der Finanzwirtschaft. Zu unübersichtlich und für den Laien nicht immer  vergleichbare Produkte sind das Ergebnis achtjähriger Bezuschussung privater Altersvorsorge. Fürwahr ein Ergebnis, dass sicherlich auch die ca 13 Millionen Vertragsinhaber (Stand 2009) nicht gerade vom Hocker reißen wird. Dazu kommt, dass noch nicht einmal die Hälfte der Förderberechtigten einen sog. Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Podcast Riesteraltersvorsorge-Gutachten des vzbz 3.33 Min.

Norbert Blüm: Privatisierer sind die Verstaatlicher

Da ist er wieder: Norbert Blüm sagt seinen “Freunden”  was sie falsch machen. Da ist harter Tobak für die neue “Rechts-/Neoliberale” Koalition.  Dabei hatten diese doch einen saustarken Start hingelegt. Streit zwischen Brüderle und Schäuble / Westerwelle gegen Ramsauer / usw. Da kommt Freude auf. Dazu noch die unausgegorenen Vorschläge des  so hochgelobten “Antisozialministers?” Rösler. Warum diese Beschreibung: Solidarität und Eigenverantwortung schließen sich nicht aus sind die Aussagen des neuen Ministers. Seine Wahrnehmung der Wirklichkeit ist auf reiner Klientelpolitik aufgebaut.  Aber das wussten die Wähler doch vor der Wahl, oder? Deshalb ist es richtig erfrischend, wenn ein ehemaliger Arbeits- und Sozialminister aus dem CDU-Lager den Seinen einmal die Leviten liest.


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Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob “Minijobber” auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den “Minijobber”, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der “Minijobber” nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.

Finanzkrise: Riesterrenten sicher?

heute im Bundestag – 23.12.2008

Regierung: Finanzkrise keine Gefahr für Betriebs- und Riester-Renten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die betriebliche Altersvorsorge ist gut gegen mögliche Verluste im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzmarktkrise geschützt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10973) hervor. Ausgangspunkt für jede Form von Betriebsrente sei die arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers, für die er ausnahmslos hafte. Dies unterscheide die Bundesrepublik wesentlich von anderen europäischen Ländern und den USA. Dort seien sogenannte Beitragszusagen weit verbreitet, bei denen aber der Arbeitgeber nur für das Abführen des Beitrags an eine Pensionseinrichtung, nicht aber für die Rentenerfüllung hafte, heißt es in der Begründung der Regierung.

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