DDR-Altübersiedler und – Flüchtlinge vor Rentenminderungen schützen

Der Antrag der SPD Fraktion im Bundestag zielt darauf hin die Altübersiedler- und Flüchtlinge aus der DDR vor Rentenminderungen zu schützen. Es handelt sich um den Personenkreis, der vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen ist. Für diesen Personenkreis soll das Fremdrentengesetz gelten. Mit einer Ausnahme: Sollte sich beim Vergleich der heute erzielten Renten mit einer Neuberechnung nach dem Fremdrentengesetz herausstellen, dass die Rente mit Fremdrentengesetz niederiger ist, soll durch ein Antragsverfahren sichergestellt werden, dass die höhere Rente erhalten bleibt. Mit dieser Regelung wird deutlich, dass es auch bei Berücksichtigung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zu niedrigeren Rentenleistunen kommen kann und damit eine Schutzklausel für die Rente eingeführt werden muss. Weiterlesen