Finanzkrise: Riesterrenten sicher?

heute im Bundestag – 23.12.2008

Regierung: Finanzkrise keine Gefahr für Betriebs- und Riester-Renten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die betriebliche Altersvorsorge ist gut gegen mögliche Verluste im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzmarktkrise geschützt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11194) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/10973) hervor. Ausgangspunkt für jede Form von Betriebsrente sei die arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers, für die er ausnahmslos hafte. Dies unterscheide die Bundesrepublik wesentlich von anderen europäischen Ländern und den USA. Dort seien sogenannte Beitragszusagen weit verbreitet, bei denen aber der Arbeitgeber nur für das Abführen des Beitrags an eine Pensionseinrichtung, nicht aber für die Rentenerfüllung hafte, heißt es in der Begründung der Regierung.

Werden Betriebsrenten unmittelbar vom Arbeitgeber zugesagt (Direktzusage) oder durch eine Unterstützungskasse durchgeführt, würden sie über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gegen Insolvenz geschützt sein. Bei Zahlungsunfähigkeit, so die Regierung weiter, zahle also der PSV die Rente weiter. Bei Betriebsrenten, die durch vom Arbeitgeber unabhängige Versorgungsträger durchgeführt werden (Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen), bestehe neben der Haftung des Arbeitsgebers der Schutz der Beschäftigten darin, dass die Deckungsmittel für die Betriebsrenten ausgesondert beziehungsweise externalisiert seien. Die Träger unterlägen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die bei den klassischen zirka 130 Firmen- oder regulierten Pensionskassen besonders intensiv wahrgenommen werde, so die Regierung.

Sie betont in ihrem Schreiben außerdem, dass auch die Sicherheit der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge in Form der Riester- oder Basis-Rente (sogenannte Rürup-Rente) sehr hoch sei. Allen Produkten gemeinsam sei die riesterspezifische verpflichtende Zusicherung der Anbieter, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die vom Sparer eingezahlten Beträge und die staatlichen Zulagen für die Rente zur Verfügung stehen müssen. Wegen der staatlichen Zulagen sei damit immer ein positives Sparergebnis sichergestellt.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz