Mehr sektorenübergreifende Versorgung

Uns scheint die Klärung dieser Angelegenheit im Interesse der Patienten in der Tat regelungsbedürftig zu sein. Allein die Zuständigkeit liegt hier nicht nur beim Bund, sondern auch die Länder sind in diesem Bereich und sei es nur bei der Krankenhausplanung stark involviert. Wenn wir nur das quasi schon vorhandene sektorübergreifende Handeln bei der sog. Notarztbehandlung anschauen, dann sind doch hier schon mehr als den bisherigen Gesetzen zu entnehmen ist, die Krankenhäuser in Vorlage getreten, ohne dass diese dafür eine ausreichende Vergütung bekommen.

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Qualität der medizinischen Versorgung hängt nach Ansicht der Bundesgesundheitsministeriums wesentlich von einem fach- und sektorenübergreifenden Behandlungsverlauf ab. Kooperation und Koordination über Fach- und Sektorengrenzen hinweg seien ein Schlüssel zur Verbesserung der Versorgung. Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre hätten stets auch das Ziel gehabt, das Zusammenwirken über Sektorengrenzen hinweg zu fördern, heißt es in der Antwort (18/8847) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8671) der Fraktion Die Linke.

So würden etwa die Krankenhäuser zunehmend für ambulante Behandlungen geöffnet. Einen besonderen Beitrag zum Abbau von Sektorengrenzen werde der neu eingerichtete Innovationsfonds leisten. Mit Mitteln dieses Fonds würden insbesondere solche Vorhaben gefördert, die eine verbesserte sektorenübergreifende Versorgung zum Ziel hätten und hinreichendes Potenzial aufwiesen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Dafür stünden jährlich 225 Millionen Euro bereit.

Ferner sei im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vorgesehen, “dass für psychisch kranke Menschen eine stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld durch stationäre Einrichtungen ermöglicht wird”.