Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Die abschließenden Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz haben stattgefunden. Jetzt wird im Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetzt verabschiedet werden. Ein Gesetz, dass die Unternehmen also die Arbeitgeber aus der Verantwortung für  die einmal zu zahlende Rente nimmt. Bei Abschluss eines Vertrages weiß der Beschäftigte nicht, was er oder sie im Rentenfalle herausbekommt. Dazu kommt noch, dass diese neue Rentenart, sollte sie großflächig angenommen werden dazu führen wird, dass die Rentenanpassungen für alle Rentner – auch für die ohne diese Art der Vorsorge – niedriger ausfallen werden. Grund: Das das durchschnittliche versicherungspflichtige Entgelt sinkt. Da dies ein Parameter bei der Berechnung der Höhe der Rentenanpassung. Eine Hand gibt, die andere nimmt.

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Neuorganisation der Betriebsrenten

{gspeech}Es ist bekannt, dass sich eine Arbeitsgruppe im BMAS mit der Thematik befasst. Wie man hört, ist der Elan der daran Beteiligten nicht unbedingt sehr ausgeprägt. Wenn man die Anfrage der GRÜNEN liest, dann scheint es so zu sein, dass eine wohl nicht untergeordnete Mitarbeit von Außenstehenden erfolgt ist. Was uns unruhig macht ist allerdings der Hinweis, dass auch weiterhin die Entgeltumwandlung Gegenstand des Entwurfes sein soll.
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Stand der Neuregelung der Betriebsrenten


 

Die Antwort der Regierung deutet darauf hin, dass es bei der Weiterentwicklung des Betriebsrentengesetzes um eine Regelung im kapitalgedeckten Verfahren handeln soll. Dabei  wird die Unsicherheit eines solchen Models die gleiche Sicherheiit ausweisen würde, wie das es das Projekt ¨Riesterrente¨ unter den heutigen Kapitalmarktbedingungen ausweist. Wir plädieren für eine Zusatzrente unter dem Dach der Rentenversicherung (GRV) im Umlageverfahren (also ohnen Kapitaldeckung). Weiterlesen

Erfahrungen mit Riester-Renten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den ersten Erfahrungen mit Riester-Renten erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (17/5849). Die Bundesregierung soll die Frage beantworten, ob Versicherer bis zu 25 Prozent der nicht ausgezahlten Rückstellungen als Gewinn behalten dürfen. Außerdem wird nach der durchschnittlichen Rentenhöhe und der Rendite von Riester-Renten gefragt.

Besteuerung von Betriebsrenten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die unterschiedliche Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten für in Belgien lebende Rentner ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5852). Die Bundesregierung soll darlegen, warum deutsche Finanzbehörden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob diese Zusatzeinkünfte in Deutschland oder in Belgien zu versteuern sind.

Anrechnung gesetzliche Rente auf Betriebsrente neu geregelt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente neu geregelt. Es ist nach Kenntnisnahme der schriftlichen Begründung des Urteil zu prüfen, ob dieses Urteil auch auf tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersrenten angewandt werden kann oder muss. In einzelnen Stellungnahmen von Juristen wird bei der Frage der Anrechnung ausdrücklich auf Gesamtversorgungssysteme abgestellt. D.h. das Urteil wird – nach Auffassung dieser Kommentatoren – gerade auf  die Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgungszusage der Firma abgeklopft. Dabei dürfte nach dieser Auffassung nur 80% der gesetzlichen Rente auf die Gesamtversorgung angerechnet werden.

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