{gspeech}Es ist bekannt, dass sich eine Arbeitsgruppe im BMAS mit der Thematik befasst. Wie man hört, ist der Elan der daran Beteiligten nicht unbedingt sehr ausgeprägt. Wenn man die Anfrage der GRÜNEN liest, dann scheint es so zu sein, dass eine wohl nicht untergeordnete Mitarbeit von Außenstehenden erfolgt ist. Was uns unruhig macht ist allerdings der Hinweis, dass auch weiterhin die Entgeltumwandlung Gegenstand des Entwurfes sein soll.
Die Entgeltumwandlung, die zur Beitragsfreiheit des angelegten Betrages führt, wird von uns abgelehnt. Sie führt wegen des Entzuges von Beitragsmitteln in der RV zu einer verminderten Rentetg aus der DRV, wie es auch durch die Verminderung des gesamten versicherungspflichtigen Entgeltes für alle zu einer Verminderung der Rentenanassungshöhe für alle Versicherten der DRV führt. Eine solche Regelung kann nicht im Interesse der überwiegenden Versichertengemeinschaft liegen.
Kleine Anfrage
Arbeit und Soziales / Kleine Anfrage
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich für das Betriebsrentenmodell des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und hat dazu eine Kleine Anfrage (18/6263) gestellt. Darin wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wer an der Ausarbeitung des Modells beteiligt gewesen ist. Ferner fragen sie nach inhaltlichen Aspekten wie nach der Entwicklung der Teilnahmequote an der beitragsfreien Entgeltumwandlung und nach der Rechtssicherheit, wenn in Arbeitsverträgen standardmäßig eine Entgeltumwandlung aufgenommen werden soll. {/gspeech}