Rentenerhöhung zum 01.07.2017

(Berlin-BMAS)·Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).

Rentenanpassung zum 01.07.16 – Westen 4,25 % und Osten 5,95% Erhöhung

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 94,1 Prozent seines Westwertes (bisher: 92,6 Prozent).

Quelle: Rentenanpassung zum 01.07.16 – Westen 4,25 % und Osten 5,95% Erhöhung

2010 für Rentner wieder Nullrunde?

Die Meldung der dpa kommt nicht wirklich überraschend. Ist doch die alte Koalition aufgrund der im letzten Jahr schon losgetretenen Diskussion – damals noch ohne abgesicherte Fakten – die Frage der Absenkung der Renten durch die sog. Rentengarantie entgegengetreten.Nullrunden sind, anders als es vielleicht die Mehrheit meinen möchte, keine neuen Erfahrungen für die Rentner. Wie dpa in der Pressemeldung richtig darstellt, sind schon 2004 – 2006 die Renten nicht gestiegen. Der Anstieg im Jahre 2009 ist da auch zum großen Teil der Erhöhung der Einkommen in den Jahren vor 2009 geschuldet. Wenn jetzt tatsächlich die Renten nicht steigen können, dann werden die Renten nicht nur durch den Kaufkraftverlust – so gering diese zurzeit auch ausfällt – vor allem durch alle durch die “Rechts-neoliberale Koalition” beabsichtigten Abgabenerhöhungen die Renten zwar nicht sinken werden, aber das frei verfügbare sowohl hinsichtlich der Kaufkraft wie auch tatsächlich vorhandene Einkommen sinken wird.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) hat die in der Presse erneut auftauchende Diskussion in den Bereich der «Spekulation» verwiesen. Es sei nach ihrer Ansicht  für Aussagen viel zu früh,  da die für die Berechnung der nächsten Rentenanpassung notwendigen Daten erst im kommenden Frühjahr vorlägen.

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BVG zur Rentenbesteuerung – Rentenerhöhung zum 1.7.2009

Der Tagesspiegel, 07.08.2009

Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung scheitert

(Karlsruhe) – Rentner können bis auf Weiteres nicht hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung ihrer Altersbezüge stoppt. Nach einem am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgewordenen Beschluss scheiterte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen. Der vom Bundesfinanzhof abgewiesene Rentner habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründet. (Az.: 2 BvR 201/09) Betroffen von dem Streit sind die gesetzlichen Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Riester-Verträge.
AFP

Rentenerhöhung

Die Renten aus der gesetzlichen Rentversicherung sind ab ab 1.7.2009 erhöht worden.

  • Im Bereich der alten Bundesländern (aBl) um 2,41 %,
  • im Bereich der neuen Bundesländer (nBl) um 3,38 %.

Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben
wurde.

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Rentenerhöhung

Für die Rentner steht eine Erhöhung ins Haus, die zwar immer noch nicht die Inflationverluste der vergangenen Jahre ausgleicht, die aber die höchste Erhöhung seit 2002 ist. Vermutet wird, wie sie dem nachstehenden Text aus den “Sozialpolitischen Nachrichten vom 18.0.3.09 von Ver.di entnehmen können, dass diese Erhöung der anstehenden Bundestagswahl geschuldet ist.


Zitat:

Am 16.3.2009 hat der Bundesarbeits- und Sozialminister Olaf Scholz eine gute Botschaft für die Rentnerinnen und Rentner verkündet: Nach drei Jahren der Nullrunden (2004-2006), einer Minianpassung im Jahr 2007 von 0,54 % und einer Anpassung von 1,1 % zum 1.7.2008 sollen zum 1.7.2009, knapp 3 Monate vor der Bundestagswahl, die Renten in den alten Bundesländern (aBL) um 2,41 %, in den neuen Bundesländern (nBL) um 3,38 % ansteigen. Zuletzt hatte es eine Anpassung in einer ähnlichen Höhe in den aBL zum 1.7.2002 (2,16 %) und in den nBL zum 1.7. 1994 (3,45 %) gegeben.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben wurde. Da nach der Bundestagswahl alle Kürzungsfaktoren wieder ungebremst „zuschlagen“, werden die Rentenanpassungen der Jahre 2010 bis 2012 sehr wahrscheinlich deutlich unter 1 % liegen.

Zitat Ende: