Der Tagesspiegel, 07.08.2009
Verfassungsbeschwerde gegen Rentenbesteuerung scheitert
(Karlsruhe) – Rentner können bis auf Weiteres nicht hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung ihrer Altersbezüge stoppt. Nach einem am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgewordenen Beschluss scheiterte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen. Der vom Bundesfinanzhof abgewiesene Rentner habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründet. (Az.: 2 BvR 201/09) Betroffen von dem Streit sind die gesetzlichen Renten, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Riester-Verträge.
AFP
Rentenerhöhung
Die Renten aus der gesetzlichen Rentversicherung sind ab ab 1.7.2009 erhöht worden.
- Im Bereich der alten Bundesländern (aBl) um 2,41 %,
- im Bereich der neuen Bundesländer (nBl) um 3,38 %.
Diese Rentenanpassung ist nur möglich geworden, weil im letzten Jahr der die Rentenanpassung kürzende „Riester-Faktor“ um zwei Jahre verschoben
wurde.
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