Im Bundestag ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VII von der Regierung eingebracht worden. Aus dieser Vorlage geht auch hervor, dass noch keine hinreichend sichere Grundlage für die Beitragsberechnung gefunden wurde. Deshalb würde Übergangszeit in diesem Bereich um zwei Jahre bis 2016 verlängert würde.