Im Bundestag ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VII von der Regierung eingebracht worden. Aus dieser Vorlage geht auch hervor, dass noch keine hinreichend sichere Grundlage für die Beitragsberechnung gefunden wurde. Deshalb würde Übergangszeit in diesem Bereich um zwei Jahre bis 2016 verlängert würde.
Zitat Pressedienst des Bundestages:
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/JTK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch“ (17/10750) in den Bundestag eingebracht. Die gesonderte Entgeltmeldung der Arbeitgeber an Berufsgenossenschaften soll ab 2014 abgelöst und in das allgemeine sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren integriert werden. Da noch keine „hinreichend sichere Grundlage für die Beitragsberechnung“ zur Verfügung stehe, würde die Übergangszeit um zwei Jahre bis auf 2016 verlängert werden.