Ausgerechnet von den Banken erfahren wir, das für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung eine Altersarmut droht, wenn die Eigenvorsorge im Rentenbereich nicht als Zwangsvorsorge für die Arbeitnehmer und Selbständigen geregelt wird. So zumindest ist es der Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.02. zu entnehmen. Natürlich soll diese „freiwillige Pflichtvorsorge“ nicht in staatlicher Obhut eingerichtet werden. Nein man denkt selbstverständlich vollkommen uneigennützig um die Weiterführung der Riesterrente als Zwangsvorsorge im privat organisierten Bereich der Banken und Versicherungen. Das Geschäft steht im Vordergrund. Da ist es opportun, das Altersarmutsrisiko als Geschäftsmodell zu entdecken. Die besorgte Aussage, dass die rasant wachsende Zahl der Menschen mit erheblichen Versorungslücken im Alter den Bundesverband der Banken (BdB) zwingt, Vorschläge zu einer Zwangvorsorge zu machen, zwingt zum Nachdenken. Dieser Einwand des BdB dient allein nur einem Zweck, die eigenen sog. Altersvorsorgeprodukte besser zum laufen zu bringen. Höre: Der Sozialstaat ist immer dann gut, wenn er den eigenen Geschäftsinteressen dient.
Wir würden es begrüßen, wenn sich der BdB unterstützend zu Wort melden würde, wenn es darum geht höhere Einkommen für die Beschäftigten zu vereinbaren und damit eine höhere Beitragszahlung der Beschäftigten zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente auszulösen. Dann wären bei der normalen Pflichtvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Arbeitgeber voll im Boot. Es wäre damit ein Beitrag geleistet, das nicht nur die Arbeitnehmer durch ihre eingenen Beiträge und Teile ihrer ordnungsgemäß in Deutschland gezahlten Steuern ihre (Riester) Altersvorsorge ins Lot bringen.
Die Stellungnahme von Bernd Brabänder Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken ist nachstehend in den wesentlichen Passagen zur Pflichtvorsorge ist unter diesem Link zu erreichen:
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