Die Überschrift erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Anhörung im Arbeits- u. Sozialausschuss des Deutschen Bundestages nur um die Frage der sog. “Rentengarantie” handelt. Einen wesentlichen Raum in der Anhörung nahm jedoch auch der erleichterte Zugang von kurzfristig Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung ein.
Inhaltsverzeichnis
Erleichterter Erwerb eines Anspruches bei der Arbeitslosenversicherung
Ein Thema, dass unserer Auffassung schon seit langem einer positiven Regelung der von dieser Beschäftigungsart betroffenen Personenkreise zugeführt gehört. Auch wenn der Entwurf des Gesetzes hier eine auch aus unereser Sicht zu hohe Hürde bei der Anwartschaft setzt. Hier haben eben die Praktiker Recht, die da sagen, dass für Betroffene aus z.B. der Film und Theaterbranche diese Fristen an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbeigehen.
Garantie für die Nichtabsenkung von Renten
Der zweite Komplex in der Überschrift der Meldung des Bundestages besonders angesprochen ist die seitens der Koalition ausgesprochene Garantie der Nichtabsenkung der Bestandsrenten im folgenden und weiteren Jahren. Hier ist es auch unsere Auffassung, dass man mit anderen Mitteln das gleiche Ziel hätte erreichen können, da auch wir davon ausgehen, dass vor allem um eine Beruhigung der “aktiven” Rentner geht. Schließlich sollten diese nicht vor dem Wahlgang im September des Jahres verunsichert werden. Dabei geht ganz verloren, dass es die bekannte Journaille ist, die hier erst den Keim der Verunsicherung provokativ gelegt hatte um dann im selben Moment als die Politik einezu erwartende Zusage machte, auf die handelnden Personen einschlug.Wem nützte eigentlich diese Tartarenmeldung? Als wenn wir nicht andere Problem hätten.
Überhaupt scheint die Diskussion von der BLÖD-ZEITUNG nur deshalb vom Zaun gebrochen worden zu sein um der Liga der Arbeitgeber die bekannte Diskussion zur Höhe des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zu ermöglichen. Als wenn es denn gottgewollt wäre, dass der Beitragssatz bei unter 20% bleiben muss. Auch hier kann man sich zur ggb. Zeit auch andere Regelungen vorstellen. Da wird das Abendland sicherlich nicht untergehen, wenn der Beitragssatz schon frühzeitiger sich hin zur festgelegten Obergrenze von 22% bewegen würde. Schon jetzt allerdings, wäre den im System beteiligten Personen anzuraten darüber nachzudenken, wie die Finanzierung aufgrund der wohl nicht mehr kurzfristig zu ändernden Alterpyramide, die Finanzierung mehr auf die Steuern verlagert werden könnte. Erste Denkansätze in diese Richtung werden von den der Patei der Besserverdienenden zuzuordnenden Entscheidungsträger schon diffamiert.
Im Bundestag – 16.06.2009Berlin: (hib/CHE) Die Pläne der Bundesregierung, kurzfristig Beschäftigten einen leichteren Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen, gehen laut Exertenmeinung zwar in die richtige Richtung, sind jedoch nur ein erster Schritt. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, in der der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (16/12596) zur Diskussion stand.
Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, die Zugangsbarrieren zur Arbeitslosenversicherung seien wegen der Zunahme von kurzfristigen Arbeitsverhältnissen so hoch, dass viele Menschen bei eintretender Arbeitslosigkeit direkt auf Hartz-IV angewiesen seien. “Der Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück”, stellte Adamy fest. Die Bedingung, das die neue Anwartschaftszeit von sechs Monaten überwiegend durch Beschäftigungsverhältnisse von nicht länger als sechs Wochen innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist erfüllt sein muss, ziele nur auf einen sehr kleinen Kreis von Anspruchsberechtigten. Ähnliche Bedenken äußerte auch der Schauspieler Thomas Schmuckert: “Diese Befristungen richten sich leider nicht nach den Arbeitsverhältnissen in der Film- und Theaterbranche. Die Begrenzung auf sechs Wochen ist erheblich zu kurz.” Die durchschnittliche Dauer einer Film- oder Fernsehproduktion betrage drei bis sechs Monate, und viele Filmschaffende hinter der Kamera würden für einen weitaus längeren Zeitraum als sechs Wochen engagiert, sagte Schmuckert. Er appellierte an den Gesetzgeber, “uns aus dem Elfenbeinturm zu holen und in die Solidargemeinschaft zu integrieren und dennoch die Besonderheiten der Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen”. Kritik an dem Vorhaben, die Anwartschaft für Arbeitslosengeldanspruch auf sechs Monate zu verkürzen, äußerte dagegen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Es könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme, dass “Anreize zur gezielten Überbrückung von Kurzzeitbeschäftigungen durch Arbeitslosengeldbezug geschaffen und Mitnahmeeffekte erzeugt werden”.
Auch die geplante Rentengarantie lehnt die BDA ab und appelliert an die Bundesregierung, darauf zu verzichten. Sie schaffe unnötige Risiken für die künftige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und gefährde die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen. Außerdem dürfe der Gesetzgeber die mit der Garantie verbundenen Kosten nicht einseitig den Beitragszahlern überlassen, argumentiert die BDA. Auch die Rentenversicherung Bund äußerte sich skeptisch zu den Folgen einer gesetzlich festgeschriebenen Garantie, mit der Rentenkürzungen vermieden werden sollen. “Wenn die Annahmen der Bundesregierung im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung zutreffen, dann wird diese Garantie nicht zu einer Beitragssatzerhöhung führen. Wenn aber die pessimistischeren Annahmen der Wirtschaftsinstitute zutreffen, dann könne eine solche Erhöhung nötig werden”, sagte Herbert Rische. Prof. Axel Börsch-Supan, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, betonte, die langfristige Glaubwürdigkeit des Solidaritätsprinzips zwischen der jüngeren und der älteren Generation gehöre zu den Grundfesten der gesetzlichen Rentenversicherung und sollte gestärkt werden. “Einseitige Umverteilungsmaßnahmen wie das geplante Kürzungsverbot erreichen das Gegenteil”, sagte Börsch-Supan.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz
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