Einheitliches Rentensystem

Das sind Antworten, die sicherlich die Rentner und angehenden Rentner im Rechtskreis Ost – wie es so schön im Amtsdeutsch heißt – vom Hocker reißen werden. Im Koalitionsvertrag steht so viel und was aus wichtigen Vorhaben bisher verwirklicht wurden, das können sie jeden Tag in der Zeitung lesen. Deshalb hat u.a. dies Liebeskoalition auch so hohe Umfragewerte. Da weiß doch jeder, dass es bisher einen Weg hin zu einem einheitlichen Rentensystem, das sowohl die Rentner in Ost wie auch die in West zufriedenstellt und dabei noch ohne zusätzliche Belastungen auskommt noch nicht einmal angedacht geschweige denn verwirklicht werden kann. Aber lesen sie die Drönprosa in der Antwort der Regierung selbst. Nachstehend sowohl die Fragen aus der kleinen Anfrage im Bundestag, wie auch die Antworten der Regierung.

Zitat

Im Bundestag notiert: einheitliches Rentensystem

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/JFR/MPI) Seit der Rentenüberleitung im Jahr 2002 folgen die Renten in den neuen Ländern grundsätzlich den dortigen Löhnen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/1913) hervor. Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die noch bestehenden Unterschiede bei der Rentenberechnung in den Rechtskreisen Ost und West zu überwinden und ein einheitliches Rentensystem einzuführen.

Zitat Ende

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