Auch niedergelassene Ärzte sollen künftig für korruptes Verhalten bestraft werden können. Dies sieht ein Gesetzesplan von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vor, der bis Herbst 2013 auf den Weg gebracht werden soll, so berichtet der “Tagesspiegel” über ein ihm vorliegenden Gesetzesvorhaben.Erstaunlich ist die Aussage, dass dieses Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode kommen soll. Dabei ist noch nicht einmal der Inhalt des Gesetzes, der Zweifel an der Umsetzung aufkommen lässt. Allein der Zeitfaktor steht dem entgegen. Es sei denn das Gesetzt an ein anderes noch zu beschließendes Gesetz, das in den Zeitplan des Bundestages vor der Wahl passt, angehängt. Der Minister sagt zwar im Inteerview mit der Passauer Neuen Presse auf die Frage
Kann das Gesetz noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden?
Ja, das ist mein Ziel. Die Regelungen gegen Korruption sind zustimmungsfrei. Ich rechne damit, dass die Länder eine sinnvolle und notwendige Neuregelung im Bundesrat nicht blockieren. Im September ist noch genug Zeit für Wahlkampf.
das ist aber mehr als Wunsch formuliert. Besser wäre es gewesen einen Gesetzesvorschlag so rechtzeitig einzureichen, dass er auch ein etwaiger Einspruch des Bundesrates leicht hätte abgewehrt werden können. Schließlich ist das Urteil des Bundesgerichtshofes schon vom Juni 2012.
Im Interesse nicht nur der Versicherten wäre eine schnelle aber auch konsequente alle Sachverhalte der Korruption umfassende gesetzliche Regelung erforderlich. Der Gesetzestext liegt uns noch nicht vor.
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