Auch jüngere Arbeitnehmer erhalten eine Auskunft

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet:

Arbeitnehmer bekommen einmal im Jahr ihre Renteninformation. Das gilt für Arbeitnehemer, die  mindestens 27 Jahre alt sind und schon 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen können das Schreiben beantragen. Müssen aber über ein vollständig geklärtes Rentenkonto verfügen.

Die jüngere Arbeitnehmer müssen sich diese Daten anfordern um feststellen zu können, ob die im Versicherungsverlauf ausgewiesenen Ansprüche weitere Sparmaßnahmen für die Altervorsorge auslösen müssen.

Quelle:
Infos der Deutschen Rentenversicherung Bund

Hoffen auf ein neues Sofa – Altersarmut konkret

Die SZ befasst sich in Ihrem Artikel mit einer Altersarmut, die nicht dadurch entstanden ist, dass die Personen nicht gearbeitet haben. Nein hier geht es um die Personenkreise, die aufgrund geringfügiger Beschäftigung z.B. als Mitarbeiterin im Betrieb der Eltern keine ausreichende Vorsorge für das Alter getroffen haben oder haben treffen lassen. Hier muss gefragt werden, ob z.B. solche Lebensläufe besser abgesichert werden können bzw. wie darauf hingewirkt werden kann, dass zumindest in den Familienbetrieben für eine ausreichende Altersversorgung gesorgt werden kann. Bei den Handwerksbetrieben ist es mit der Handwerkersozialversicherung schließlich auch gelungen.


Quelle:

Hoffen auf ein neues Sofa – Service – sueddeutsche.de.


Änderungen an Sozialgesetzen im Omnibusgesetz

Ausschuss für Arbeit und Soziales

30.11.2011 Berlin: hib/CHE Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag umfangreichen Änderungen an den Sozialgesetzbüchern den Weg geebnet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze in geänderter Fassung an 17/6764.

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Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft Der Bundesrat hat am 25.11.2011 dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zugestimmt. Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Familienpflegezeit. Sie sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Grundlage hierfür bildet ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Weg für Versorgungsstrukturgesetz ist frei

Ausschuss für Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6906, 17/7274) zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat eine wichtige Hürde genommen. Der Gesundheitsausschuss nahm den zuvor geänderten Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition am Mittwoch an. Die Anträge der Fraktionen Die Linke (17/3215, 17/7460) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7190) fanden keine Mehrheit. Die Verabschiedung der Reform im Bundestag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung. Sie soll in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.