Verbesserung der häuslichen Pflege notwendig

Der Bericht des NDR in Markt im Dritten geht auch ein auf eine notwendige Änderung in der Pflegeversicherung. Die Gruppe “Ambulante Versorgungslücken” hat aufgerufen eine von ihr gestartete Petition zu unterstützen. Die Forderung der Gruppe, trifft auch auf die Unterstützung der DRV-Mitgliedergemeinschaft und unseres befreundeten Verein, der BfA-Gemeinschaft e.V.. Wir hoffen, dass 1. das notwendige Unterschriftenquorum für die Petition erreeicht wird und 2. die Petition auch vom Petitionsausschuss positiv bewertet und an die Regierung zur Erstellung einer Gesetzesänderung auffordert.


Markt | 15.06.2009 20:15 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Zu früh entlassen: Hilflos nach Operation

Norbert G. aus Bremen hatte einen Schlaganfall und wurde schon nach drei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Zu Hause erlitt er Schwindelanfälle, konnte nicht laufen, sich kaum selbst versorgen, war so gut wie hilflos. Kein Einzelfall: Aus Kostengründen verkürzen immer mehr Kliniken den Aufenthalt ihrer Patienten. Viele fallen dann in eine ambulante Versorgungslücke. Markt deckt auf.

Noch nicht wieder fit für den Alltag

“Englisch entlassen” sagen Pfleger, wenn Patienten zu früh aus dem Krankenhaus kommen, noch blutig wie ein englisches Steak. Tatsache ist: Die Verweildauer in deutschen Krankenhäusern nimmt stark ab. Seit vor fünf Jahren die Fallpauschalen eingeführt wurden, gibt es für jede Operation einen bestimmten Pauschalpreis. Je früher die Klinik nach der Operation entlässt, um so mehr Gewinn bedeutet das für sie. Allgemein sank der Aufenthalt im Krankenhaus von 14 Tagen auf acht. Ein Leistenbruch dauert heute höchstens drei Tage, statt einer Woche wie zuvor. Ein Herzinfarkt wird acht Tage weniger in der Klinik behandelt als zuvor. Eigentlich eine gute Entwicklung, wenn es zu Hause  eine passende Versorgung gäbe. 17 Millionen Deutsche sind im vergangenen Jahr im Krankenhaus gewesen, viele waren danach hilflos zuhause. Die Krankenkassen verweigern oftmals eine Haushaltshilfe. Doch sie können in ihrer Satzung festlegen, dass sie eine solche Unterstützung gewähren. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Hilfe aber nicht.

Klinikaufenthalt und Betreuung danach gut vorbereiten

Folgende Fragen sollten Patienten vor einem (planbaren) Krankenhausaufenthalt klären:

  • Wann werden sie entlassen?
  • In welchem Zustand werden sie entlassen: Können sie alleine essen und sich waschen?
  • Wer kümmert sich danach um sie? Freunde, Verwandte oder Nachbarn zum Beispiel.
  • Gibt es eine Nachbarschaftshilfe oder eine Gemeindeschwester?
  • Helfen die paritätischen Wohlfahrtsverbände?
  • Was kosten private Pflegedienste?
  • Zahlt die Krankenkasse einen Anteil oder der Sozialhilfeträger?

Wer schon entlassen werden soll, sich aber dem noch nicht gewachsen fühlt, sollte den Sozialdienst einschalten, den jedes Krankenhaus hat. Er vermittelt zwischen Patienten und Ärzten und steht Patienten mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nicht zahlen möchte, unbedingt Widerspruch einlagen. Betroffene sollten sich bei der Patientenberatung melden, die bei einem zweiten Antrag hilft. Unbedingt den Hausarzt hinzuziehen: Kann er die Verordnung umformulieren? Es gibt zahlreiche Bestimmungen und Formen der Pflege: “Krankenhausvermeidungspflege”, “Häusliche Krankenpflege” mit oder ohne “Behandlungspflege”.

Petition der “Gruppe Ambulante Versorgungslücken”

In Bremen sammeln Betroffene Unterschriften für eine Petition an den Bundestag. Wenn sie bis zum 16. Juni 2009 noch 20.000 Unterschriften zusammenkriegen, dann müssen sich die Politiker in Berlin mit der ambulanten Versorgungslücke befassen.

Wer die Petition der “Gruppe Ambulante Versorgungslücken unterstützen möchte, kann das auf zwei Wegen tun. Auf der Internetseite www.ambulante-versorgungsluecke.de finden Sie in der Navigation den Link “Petition an Bundestag”. Dahinter liegen der vollständige Text der Petition und ihre Begründung. Unter dem Text gibt es zwei Links. Der eine, “anklicken und herunterladen”,  öffnet ein PDF mit einer Unterschriftenliste. Diese Liste können Sie ausdrucken, mit Unterschriften füllen und anschließen postalisch an die Gruppe schicken.

Der zweite Link führt Sie zu einer Seite des Bundestages. Dort können Sie ihre Stimme elektronisch abgeben – e-Petition. Zuvor müssen Sie sich dort allerdings registrieren lassen. Dazu das Anmeldeformular ausfüllen, auf die Bestätigungsmail warten und dann anmelden. Sie können anschließend nochmals die direkte Verlinkung auf die Petition vom Webangebot der Gruppe Ambulante Versorgungslücke nutzen oder unter http://epetitionen.bundestag.de den Suchbegriff “Häusliche Krankenpflege” eingeben. Dann erscheint die Petition der Gruppe. Die Mitzeichnungsfrist der e-Petition endet am 16. Juni 2009 um 0:00 Uhr.

Papier-Unterschriftenlisten nimmt die Gruppe noch in den kommenden zwei Wochen an.

Autorin/Autor: Gudrun Kirfel

Stand: 15.06.2009 20:15

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