Zehn Jahre Riester-Rente: Hohe Kosten, mickrige Rendite

Was wir schon immer behauptet haben. Riestern lohnt sich nicht, allenfalls für diejenigen, die es gar nicht müssten. Es ist doch merkwürdig, dass alle diejenigen, die das “Produkt” Riester-Rente als alternativlos in der Gesetzgebung und das non plus ultra der Altersvorsorge bezeichnet haben, sich nicht mehr zeigen. Aber wir haben ihre Aussagen archiviert. Zur gegebenen Zeit werden wir die Herren damit konfrontieren.

Die Verbraucherzentrale hat ein Gutachten erstellt und kommt zur den im nachstehenden Audiobeitrag niedergelegten Aussagen, die der Riesterrente  kein gutes Zeugnis ausstellt.


 Und hier die Verbraucherzentrale mit ihrem Gutachten zur Riesterrente – ein Wortbeitrag

 

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Banken fordern Zwangsvorsorge

Ausgerechnet von den Banken erfahren wir, das für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung eine Altersarmut droht, wenn die Eigenvorsorge im Rentenbereich nicht als Zwangsvorsorge für die Arbeitnehmer und Selbständigen geregelt wird. So zumindest ist es der Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 18.02. zu entnehmen. Natürlich soll diese „freiwillige Pflichtvorsorge“ nicht in staatlicher Obhut eingerichtet werden. Nein man denkt selbstverständlich vollkommen uneigennützig um die Weiterführung der Riesterrente als Zwangsvorsorge im privat organisierten Bereich der Banken und Versicherungen. Das Geschäft steht im Vordergrund. Da ist es opportun, das Altersarmutsrisiko als Geschäftsmodell zu entdecken. Die besorgte Aussage, dass die rasant wachsende Zahl der Menschen mit erheblichen Versorungslücken im Alter den Bundesverband der Banken (BdB) zwingt, Vorschläge zu einer Zwangvorsorge zu machen, zwingt zum Nachdenken. Dieser Einwand des BdB dient allein nur einem Zweck, die eigenen sog. Altersvorsorgeprodukte besser zum laufen zu bringen. Höre: Der Sozialstaat ist immer dann gut, wenn er den eigenen Geschäftsinteressen dient. Weiterlesen

Schlechtes Zeugnis für die Riester-Rente

(Berlin) Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Gutachten zur Riester Rente in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor und kommt – wie wir bisher gefühlt schon immer vermuteten – zum Ergebnis, dass die Riester Rente mit ihren sog. Produkten der Finanzwirtschaft vor allem einem dient: der Finanzwirtschaft. Zu unübersichtlich und für den Laien nicht immer  vergleichbare Produkte sind das Ergebnis achtjähriger Bezuschussung privater Altersvorsorge. Fürwahr ein Ergebnis, dass sicherlich auch die ca 13 Millionen Vertragsinhaber (Stand 2009) nicht gerade vom Hocker reißen wird. Dazu kommt, dass noch nicht einmal die Hälfte der Förderberechtigten einen sog. Riester-Vertrag abgeschlossen haben.

Podcast Riesteraltersvorsorge-Gutachten des vzbz 3.33 Min.

Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob “Minijobber” auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den “Minijobber”, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der “Minijobber” nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.

Muss “Riester-Rente” nachgebessert werden?

Neben “Handelsblatt” und “FTD”  berichtet die  Frankfurter Rundschau (FR) heute in einer Kurznotiz im Wirtschaftsteil, dass die Bundesrepublik vor dem EuGH  [1. Europäischer Gerichtshof] in der Frage zu unterliegen droht, ob die Riester-Rente mit den europäischen Gesetzen zur Freizügigkeit[2. die Freizügigkeit gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für Dienstleistungen und z.B. für die Wahl des Wohnsitzes] in Einklang zu bringen ist. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Rente mit dem europäischen Recht in Einklang steht, da es sich um eine ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente handele. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht. Unsere Auffassung, dass es besser gewesen wäre, eine solche Zusatzrente unter dem Dach der DRV anzusiedeln, scheint sich anhand dieser rechtlichen Auseinandersetzung zu bestätigen.


nachstehend Zitat aus FR:

Riester-Rente ändern

(FR 01.04.09)
Bestimmungen der  Riester-Rente müssen vermutlich geändert werden. Sie benachteiligten Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Jan Mazak. Es widerspreche auch EU-Regeln, dass die Altersvorsorge-Zulage dann zurückgezahlt werden müsse, wenn der Arbeitnehmer ins Ausland umziehe. Zudem werde es zu Unrecht Grenzarbeitnehmern verweigert, das angesparte Kapital zum Kauf einer Wohnung zu verwenden, die nicht in Deutschland liege

Zitat Ende: