Muss “Riester-Rente” nachgebessert werden?

Neben “Handelsblatt” und “FTD”  berichtet die  Frankfurter Rundschau (FR) heute in einer Kurznotiz im Wirtschaftsteil, dass die Bundesrepublik vor dem EuGH  [1. Europäischer Gerichtshof] in der Frage zu unterliegen droht, ob die Riester-Rente mit den europäischen Gesetzen zur Freizügigkeit[2. die Freizügigkeit gilt nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für Dienstleistungen und z.B. für die Wahl des Wohnsitzes] in Einklang zu bringen ist. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Rente mit dem europäischen Recht in Einklang steht, da es sich um eine ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente handele. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess ausgeht. Unsere Auffassung, dass es besser gewesen wäre, eine solche Zusatzrente unter dem Dach der DRV anzusiedeln, scheint sich anhand dieser rechtlichen Auseinandersetzung zu bestätigen.


nachstehend Zitat aus FR:

Riester-Rente ändern

(FR 01.04.09)
Bestimmungen der  Riester-Rente müssen vermutlich geändert werden. Sie benachteiligten Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Jan Mazak. Es widerspreche auch EU-Regeln, dass die Altersvorsorge-Zulage dann zurückgezahlt werden müsse, wenn der Arbeitnehmer ins Ausland umziehe. Zudem werde es zu Unrecht Grenzarbeitnehmern verweigert, das angesparte Kapital zum Kauf einer Wohnung zu verwenden, die nicht in Deutschland liege

Zitat Ende:

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