Sozialstaat: Quo vadis Minister Rösler?

Kuppel Bundestag
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Der Presse ist seitens der Pharmaindustrie, Arzteschaft und Privatversicherung keine negative Äußerung zur Berufung des Niedersachsen Rösler zum Gesundheitsminister zu entnehmen. Da knallen sicherlich auch die-Sektkorken. Erhofft man sich doch von dieser Personalentscheidung nur Positives für die eigene Klientel. Was kümmert es da schon diese Kreise, wenn die Zeche – so scheint es zumindest auf den ersten Blick – wieder die „kleinen Leute“ bezahlen müssen.

Steuerermäßigung für die Großen, denn die wirklich Bedürftigen bezahlen kaum oder keine Steuern und das Schonvermögen für Hartz IV Empfänger erhöhen, die allerdings erst einmal Vermögen haben müssten um geschont werden zu können, ergeben noch keine gerechte Lastenverteilung im Rahmen eines sozialstaatlich verfassten Gemeinwesens. Weiterlesen

Änderung Vereinsnamen

Mitgliederversammlung am 16.10.09.

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass die DRV-Gemeinschaft sich in DRV-Mitgliedergemeinschaft e.V. umbenennt.
Die Änderungsanträge wurden dem Registergericht zur Eintragung zugeleitet.

Sozialversicherungsanlagevorschriften

Im Zuge der Finanzkrise und der „Pleite“ von Lehmann-Brothers  wurde die Frage der sicheren Anlage von Beitragsgeldern der Sozialversicherungsträger diskutiert. Dies führte wohl zur Anfrage der Fraktion „Die LINKE“ im Bundestage. Die Antwort der Bundesregierung führt aus, dass die Sozialversicherungsträger – soweit es feststellbar ist – die Vorschriften für eine sichere Geldanlage nach § 80 des SGB IV eingehalten wurden.  Nachstehend die Antwort der Bundesregierung:

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Gesundheitsfond: Betrug der Krankenkassen?

Wie nicht anders zu erwarten greift die Presse in den Kampf um einen neuen Koalitionsvertrag ein. Da gilt es Themen zu finden, die unter angeblich neutralen Bewertungen, Anlass zur Veränderung gegenüber dem bisherigen Zustand ermöglichen sollen. Z.B. kommt der ungeliebte Gesundheitsfonds soll ganz im Interesse der „wirtschaftsliberalen“ FDP ins Gespräch und auf den Tisch des Hauses gebracht werden. Nicht unbedingt sachlich begründet. Wer will das schon? Nein, mit der Unterstellung, dass bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (also die gesetzliche Krankenversicherung) ihren Auftrag darin sehen könnten zusammen mit willfährigen Ärzten halb- oder vollendete kriminelle Machenschaften zu Lasten des Gesundheitsfonds zu veranlassen. Am Gesundheitsfond gibt es sicherlich einiges zu bemängeln. Allerdings ist der Ansatz, dass Krankenkassen zu Lasten anderer Mitbewerber großflächig betrügen, wohl an den Haaren herbei gezogen. Das hält das „Handelsblatt“ am 29.09.09 nicht davon ab, den nachstehenden Text zu verfassen:

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Riesterförderung für „Minijobber“?

Die Frage, ob „Minijobber“ auch eine Förderung des Staates für ihre Altersversorgung im Rahmen der Riesterrente bekommen können, wird wie folgt beantwortet.:

Die Antwort lautet: Nein!

Begründung:  Weil das Einkommen / Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig ist, sondern nur mit einem pauschalen Beitrag durch den Arbeitgeber belegt ist, kann es keine Förderung geben.

Es gibt jedoch ein Möglichkeit für den „Minijobber“, doch in den Genuss der Riesterförderung zu kommen.

Wie schon ausgeführt, werden die Entgelte der „Minijobber“ nur mit einem vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beitrag belegt. Daher ist das Entgelt nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn jetzt aber der „Minijobber“ den vom Arbeitgeber bezahlten pauschalen Beitrag auf die volle Höhe aufstockt, dann wird aus dem bisher nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelt ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Damit kann der „Minijobber“ die Riesterförderung bei Vorliegen eines riesterrentenberechtigten Vertrages erhalten.