Änderung in der Pflegeversicherung ab 1.1.17

Pflegeversicherung 2017

Höherer Beitragssatz für mehr Leistungen – Umstellung auf fünf Pflegegrade
04.01.2017·/Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen 0 bis III wurden hierzu in fünf “Pflegegrade” überführt. Im Vordergrund der Eingruppierung in Pflegegrade steht nicht mehr der minutengenaue Pflegebedarf, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit der Versicherten. Demenzerkrankungen werden hierbei stärker in den Fokus gerückt.

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Morbi-RSA begünstigt die AOK

Es ist schon bemerkenswert, dass erst jetzt mit dem BKK Landesverband Bayern eine Kassenart sich so offensiv meldet um den auch unserer Sicht nicht mehr hinnehmbaren Verteilungsschlüssel der Mittel aus dem Morbi-RSA.  Nicht nur die Verteilung dieser Mittel begünstigt einseitig eine Kassenart, nein auch der sog. Wettbewerb unter den Kassen war von vorn herein ein nicht unter gleichen oder gleichwertigen Bedingungen begonnendes Unterfangen.

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Pflegegesetz: Möglichkeit für eine zehntägige Auszeit für Pflegende beschlossen

Als Schnellinformation nachstehender Text des Parlamentarischen Pressedienstes zur Verabschiedung des Geseztes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neben den positiven Elementen ragt als Negativum der Tatbestand heraus, dass die Regelungen im Wesentlichen nur von Beschäftigten in Betrieben ab 25 Beschäftigten aufwärts in Anspruch genommen werden kann. Weiterlesen