Abmahnung für die Deutsche Bank

Selbst sog. honorige Firmen, als solche wird sich die Deutsche Bank sicherlich bezeichnen wollen, schrecken nicht vor Irreführung der Verbraucher zum Zwecke des eigenen Erfolges zurück. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) musste zum Mittel der Abmahnung greifen um dieser Irreführung Einhalt zu gebieten. Aber lesen sie selbst:


Zitat:

www.sueddeutsche.de, 24.07.2009

“Irreführung der Verbraucher”

Von Thomas Öchsner

Deutsche Rentenversicherung mahnt Deutsche Bank ab

Berlin – Auf den ersten Bl ick sieht der Brief nicht wie die Werbung einer Bank aus. Oben auf der ersten Seite steht: “Damit haben Sie es amtlich: Die gesetzliche Rente fällt gering aus.” Darunter ist ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit deren amtlichem Briefkopf kopiert, in dem “Herrn Mustermann” bescheinigt wird, dass seine bisher erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente 427,51 Euro pro Monat betragen. Erst auf der zweiten Seite erfä hrt der Empfänger worum es geht und wie angeblich die Rechnung für ihn aufgeht – mit einer gesetzlichen Rente “plus private Vorsorge mit der Deutschen Bank”. Diese neue Werbemasche hat Deutschlands größtem Geldinstitut jetzt juristischen Ärger eingebracht.

“Die Werbung der Deutschen Bank führt zu einer Irreführung der Verbraucher”, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung der Süddeutschen Zeitung. Er wies darauf hin, dass das Geldhaus ohne Einverständnis mit der offiziellen “Renteninformation” geworben habe. Daran ändere auch nichts, dass die Bank den Werbebrief wohl in den meisten Fällen mit einem Anschreiben verschickt habe. Teilweise erhielten Kunden die Werbepost wegen einer technischen Panne allerdings auch ohne das Anschreiben des Geldinstituts.

Mit der persönlichen Renteninformation werden die Versicherten seit dem Jahr 2002 über ihre Rentenansprüche aufgeklärt. Diese sei eine wichtige Grundlage für die Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge. “Empfehlungen für Altersvorsorgeprodukte oder Anbieter gibt die Deutsche Rentenversicherung nicht”, stellte der Sprecher jedoch klar. Nach seinen Angaben hat die Behörde deshalb die Bank abgemahnt und aufgefordert, “Werbeaktionen mit der Renteninformation zu unterlassen”. Die Deutsche Bank teilte dazu mit, dass die Versendung der Briefe, die im Juli bundesweit an Kunden mit Vorsorgebedarf gegangen seien, ohnehin abgeschlossen sei.

Der juristische Streit ist damit aber nicht abgeschlossen. Es geht um die Frage, ob ein privates Unternehmen amtliche Schreiben zu Werbezwecken benutzen darf. Die Deutsche Rentenversicherung sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts. Die Juristen des Geldinstituts halten dies dagegen für legitim. Man sei deshalb in Gesprächen, hieß es bei der Deutschen Bank.

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hat für die Werbeaktion jedenfalls kein Verständnis: Es führe sicherlich an privater Vorsorge kein Weg vorbei. “Aber von derartiger Panikmache sollte sich jeder seriös arbeitende Finanzdienstleister klar distanzieren”, sagte Nauhauser und zitierte einen Spruch, der unter anderem Mark Twain zugesprochen wird: “Prognosen sind ungewiss, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.” Das gelte für Renten Prognosen und private Vorsorgeprognosen gleichermaßen.

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