Antrag auf Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

Der Titel müüste um den Zusatz “Verbesserung der Maßnahmen der Rehabilitation” ergänzt werden. Die Oppositionparteien überbieten sich zurzeit mit Forderungen zur Änderung des gültigen “Erwerbminderungsrechtes”.  Das Problem der sich anbahnenden Altersarmut für breite Bevölkerungskreise ist mit dem Antrag der “Linke” auch nicht zu vermeiden, sondern ggf. nur für bestimmte Personenkreise zu mildern.  Die Altersarmut muss mit anderen Maßnahmen bekämpft werden. Dem Antrag der “Linken” wird das übliche Schicksal von Anträgen einer Oppositionspartei beschieden sein, auch wenn die Ansätze des Antrages in die richtige Richtung zeigen. Eines ist auf jeden Fall notwendig: Das Erwerbsminderungsrecht ist auch wie das Berufsunfähigkeitsrecht zu reformieren.


Der parlamentarische Pressedienst äußert sich wie folgt:

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/ELA/HIL) Die Bundesregierung soll die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen und den Zugang zu diesen staatlichen Transfers erleichtern. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/1116), in dem sie außerdem dazu auffordert, mit verbesserten Maßnahmen wie Rehabilitation das Entstehen von Erwerbsminderung zu verhindern.

Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit werde immer mehr zum Armutsrisiko, begründet die Fraktion den Antrag. Das gelte sowohl während des Bezugs einer Rente als auch im Alter. Knapp die Hälfte der Beziehenden von ”Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhielten diese aufgrund ihrer Erwerbsunfähigkeit, heißt es weiter. Ihre Zahl habe sich seit 2003 verdoppelt. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liege nur noch knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus, schreiben die Parlamentarier, für viele bedeutete dies auch Armut im Alter. So hätte eine durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2000 noch bei 738 Euro gelegen, 2008 nur mehr bei 647 Euro im Monat. ”Hierzu tragen die systemwidrigen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei, mit denen Erwerbsminderungsrenten belegt werden, die vor Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden“, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern, diese Abschläge abzuschaffen.

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