Vertreterversammlung der DRV-Bund

Die Vertreterversammlung (VV) der DRV-Bund tagt am 2.12.14 in Berlin um den Haushaltsplan für 2015 festzustellen. Der Haushaltsplan ist auf der Basis der Schätzung Mitte des Jahres aufgestellt worden. Grundlage für die Einnahmeseite ist ein Beitragssatz von 18.8%. Daraus ergibt sich ein Haushaltsvolumen von ca. 140 Milliarden. Nicht berücksichtigt wurde also der von Regierung festgesetzte Beitragssatz von 18.7%. Damit wird die Nachhaltigkeitsumlage um eine zusätzliche  Milliarde  abgebaut. Weiterlesen

Finanzen unverändert gut

Die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung ist unverändert gut. So wird die allein aus Beitragsmitteln bezahlte Mütterrente  trotz der etwa 3 Milliarden Kosten in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.14  entstehen, die Finanzen nicht wesentlich  negativ berühren. Das heißt jedoch nicht, dass die  Kosten des RV-Leistungspaketes zum 1.7. nicht schon im mittelfristigen Zeitraum erhebliche Auswirkungen auf diie Kassenlage der Nachhaltigkeitsrücklage haben werden. Sollten – wie von einigen Politikern und sog. Experten aus dem Unternehmerlager schon in Feld geführt – Senkungen des Beitragssatzes zum 1.1.15 um 0,3%  ins Haus stehen, dann wird schon im Jahre 2017 der Beitrag wieder erhöht werden müssen.

Riesterrente : Ein weiterer Schritt in der unendlichen Geschichte

Statt Nägel mit Köpfen zu machen und der “Riesterrente” endlich mit einer Regelung zu begegnen, die eine zusätzliche Altersvorsorge unter dem Dach der DRV ermöglicht, wird weiter an den Unzulänglichkeiten dieses Produkts herumgedoktert. Heißt es nicht bei den Dakotas “Wenn Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab!” Nun hier wird seitens der Regierungsfraktionen weitergeritten. Statt den geordneten Rückzug anzutreten, wird weiter versucht eine Fehlkonstruktion zu retten.


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Entgeltoptimierungen “nicht unproblematisch”

Es ist auch für die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber der Rentenversicherung nicht unproblematisch, wenn eine sog. Entgeltoptimierung vorgenommen wird. Denn neben der Steuerfreiheit entsteht auch die Beitragsfreiheit zur RV.  Keine Beitragszahlung führt zu der späteren Wirkung, dass darauf auch keine Rentenansprüche entstanden sind.  Sehen sie auch nachstehend: Auszug aus dem parlamentarischen Pressedienst