Der Spiegel berichtet, dass in der privaten Krankenversicherung die Flucht von Versicherten aufgrund der Erhöhung der Beiträge eingesetzt hat. Wohin geht es? Nun ist ein Wechsel in die GKV nicht so ohne Weiteres möglich, da für einen Wechsel bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Eine davon ist z.B. die Arbeitslosigkeit eines Versicherten. Wenn dann wie im Spiegel angedeutet, von Mitarbeitern aus der GKV die Hilfe zum Wechsel auch für diejenigen angeboten wird, die nicht mehr den Zutritt zur GKV gehen können, dann ist dies ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die auch als besser verdienende Arbeitnehmer der GKV die Treue gehalten haben. Sie müssen jetzt erfahren, dass nicht nur die Gesetzgebung von Norbert Blüm – wenn dem tatsächlich so ist wie geschildert – von Einzelnen in der GKV die löbliche Absicht konterkariert wird, sondern auch die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft wird mehr als strapaziert. Es darf nicht sein, dass man sich von der Solidargemeinschaft abwendet, dann aber wenn die Beiträge dort ansteigen, wieder sich von den GKV-Mitglieder alimentieren lässt.
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