Wir sind gespannt, wie diese Angelegenheit ausgehen wird. Da wird seitens des Vorstandes der DAK ausgeführt, dass die Zusatzbeiträge ab 1.4.12 entfallen und angeblich weiß das BVA von diesem Vorhaben offiziell nichts und teilt zudem der staunenden Öffentlichkeit lt. aktueller Presseveröffentlichungen mit, dass noch nicht einmal ein Antrag beim BVA vor.
Nun ist das nicht unbedingt ein Mangel, da erst der Haushaltsplan die Zahlen ausweisen kann, die begründen auf einen Zusatzbeitrag verzichten zu können. Es kann erst entschieden werden, wenn die Entscheidungsunterlage vorliegt. Allerdings konnte man der Veröffentlichung des Vorstandes der DAK entnehmen, dass es vor der Äußerung zum Sachverhalt, das BVA in Vorgesprächen eingeweiht war.