Korruption im Gesundheitswesen bestrafen

Nun versucht es die SPD mit einem Antrag, nachdem sich das BMG bisher nicht äußerte. Es ist für das FDP geführte Ministerium sicherlich sehr schwer ,ihre eigene Klientel, die Ärzte und alle anderen in der Gesundheitswirtschaft tätigen Personen,  mit gesetzlichen Vorgaben zu belasten. Angekündigt hat das Ministerium zwar ein Gesetz. Wenn es nicht bald kommt, dann wird es in dieser Wahlperiode wohl nichts mehr werden.

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Riesterrente : Ein weiterer Schritt in der unendlichen Geschichte

Statt Nägel mit Köpfen zu machen und der “Riesterrente” endlich mit einer Regelung zu begegnen, die eine zusätzliche Altersvorsorge unter dem Dach der DRV ermöglicht, wird weiter an den Unzulänglichkeiten dieses Produkts herumgedoktert. Heißt es nicht bei den Dakotas “Wenn Du ein totes Pferd reitest, dann steige ab!” Nun hier wird seitens der Regierungsfraktionen weitergeritten. Statt den geordneten Rückzug anzutreten, wird weiter versucht eine Fehlkonstruktion zu retten.


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Gerechtere Vergütung für psychiatrische Einrichtungen

Der  GKV-Spitzenverbandes berichtet unter dem 17.12.2012

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Heute werden die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen nach  Pflegesätzen bezahlt, die unabhängig von der Erkrankung des Patienten stets gleich sind. Es ist egal, ob ein Patient nur leicht oder schwer erkrankt ist – für beide Fälle gibt es gleich viel Geld. Das ist nicht leistungsgerecht. Das Problem: Kliniken erhalten so einen Anreiz sich eher um leicht Erkrankte als um schwer Erkrankte zu kümmern. Mit dem neuen Vergütungssystem wird dies geändert. Aus tagesgleichen Pflegesätzen für Kliniken werden leistungsgerechte Tagessätze für Krankheitsgruppen. Durch PEPP wird sich die Vergütung mehr am individuellen medizinischen Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung haben wir als Anlage beigefügt. Weitere Informationen finden Sie

auch im Internet unter  www.gkv-spitzenverband.de.

Patientenrechtegesetz beschlossen! Ein Ärzteschutzprogramm?

Im Bundestag wurde am 29.11.12 die abschließende Beratung und Beschlussfassung über das Patientenrechtegesetz vorgenommen.  Im Rahmen der Beratung der verschiedenen Bundestagsdrucksachen der Regierung und der sie tragenden Koalition, sowie der Oppositionspartein wurde deutlich, dass die Auffassung über notwendige Änderungen der Rechte für Patienten weit auseinandergehen. (Dokumentation über die Debatte am Ende des Artikels)

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