Schweinegrippe – Impfkostenregelung

Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die “Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)”  auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.

Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:

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