Das ist zwar nicht die Forderung der GKV aber zumindest ein Kompromiss, der die Kosten für die “Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)” auf einen Höchstbetrag pro zu Impfenden begrenzt. Ob das nun bei allen Kassen die nötige Entlastung bringt bleibt dahingestellt. Wer jetzt als Krankenkasse schon an der Grenze zu einer möglichen Pflicht zur Erhebung eines Zusatzbeitrages steht, wird bei einer Impfwelle nur davonkommen, wenn die Zahl der Impfenden nicht zu groß wird. Zumindest ist aber das Ergebnis ein Erfolg für den Bundesverband der GKV weil die Höhe der Kosten für die GKV begrenzt sind.
Die aktuellen Nachricht haben wir ZEIT-Online entnommen und stellen sie nachstehend zur Verfügung:
Schweinegrippe
Einigung über Impfkosten erzielt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Krankenkassen haben ihren Streit beigelegt. Die Kassen zahlen für die Schweinegrippe-Impfung – mit einer Obergrenze
Ulla Schmidt hat sich mit den Krankenkassen geeinigt
© Getty Images/Sean Gallup
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich mit den Krankenkassen über die Finanzierung der Schweinegrippe-Impfung geeinigt. Die Schutzimpfung für 50 Prozent der Bevölkerung werde von den Kassen bezahlt, sagte Schmidt am Donnerstag in Berlin.
Sollte es Bedarf für zusätzliche Impfungen geben, trügen Bund und Länder ab dieser Marke die Kosten. Notfalls müsse ein Teil der Impfkosten aus Steuermitteln bereitgestellt werden, um Zusatzbelastungen für die Bürger zu vermeiden. Schmidt bezifferte die Kosten für die Impfung von 50 Prozent der Bevölkerung auf etwa eine Milliarde Euro.
Die Kassen haben sich dagegen gewehrt, dass sie allein die Kosten für die Impfungen tragen sollten. Ihren Angaben zufolge wird allein die erste Impfwelle zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde Euro kosten. Die Kassen warnen daher vor Zusatzbeiträgen. Die Bundesregierung geht im bisherigen Verordnungsentwurf dagegen von Kosten für die Kassen von maximal 600 Millionen Euro aus.