Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet:
Jetzt soll das BVA diese Befugnis bekommen. Derzeit ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Verabschiedung. Darin will das Bundeskabinett der Aufsichtsbehörde das Recht einräumen, einen Kassenvorstand nach grobem Pflichtverstoß rauszuschmeißen, wenn der Verwaltungsrat, der die Vorstände zu kontrollieren hat, das nicht tut. Und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung. Eine Klage dagegen soll den Rauswurf nicht stoppen können.
Manchen wird die Nachricht zufrieden stellen. Wird doch hier Handlungsfähigkeit seitens der Politik demonstriert-
Dabei hat die Politik in der Vergangenheit bei der Neuordnung der Kassenlandschaft versäumt Regelungen für Insolvenzen von Krankenkassen klare Bestimmungen dahingehend vorzusehen, was geschieht wenn eine Kasse sich bewerbende Versicherte abweist. Nun soll ein erheblicher Eingriff in die Selbstverwaltung unter dem Motto “der Rechtsstaatlichkeit, die es durchzusetzen gilt” vorgenommen werden. Diese Vorstellungen werden zur Recht von den Kassen und deren Verwaltungsräten zurück gewiesen. Da wäre es denn angebracht, den Verwaltungsräten die notwendigen Instrumentarien an die Hand zu geben, gegenüber der Verwaltung notwendige Sanktionen vorzunehmen.
Der jetzt wohl vorliegende Vorschlag – von Herrn Gaßner freundlich schlecht kommentiert – handelt es sich wieder um eine der unausgegorenen Vorschläge aus dem Hause Bahr.
Bei der ganzen Diskussion darf allerdings auch nicht vergessen werden, dass die Diskussion an der Pleite der CityBKK festgemacht wurde. Hier hätte sollte man die Gründe festmachen und diese abstellen. Z.B. die von uns aufgestellte Forderung sollte Platz greifen, dass alle von den Ärzten verordneten gesetzlichen Leistungen auch vom Gesundheitsfonds ausgeglichen werden. Die Aussage, dass der Wettberb unter den Kassen (übrigens welcher bei 99 % normierter gesetzlicher Leistungsansprüche der Versicherten) würde alles richten, hat sich seit Anfang an, als dümmliches Geschwätz von sog. Gesundheitsexperten erwiesen.
>Quelle:Recht + Steuern: Versicherungsamt soll Chefs von Krankenkassen feuern dürfen | FTD.de.