Bestimmungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen

Deutscher Bundestag – 23.06.2009

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer sind nach Angaben der Bundesregierung Bestimmungen zur Einrichtung sogenannter Pflegestützpunkte erlassen worden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (16/13328) auf eine Kleine Anfrage (16/13242) der FDP-Fraktion berichtet, haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein dazu Allgemeinverfügungen erlassen und Brandenburg Einzelbestimmungen zur Einrichtung von 3 Pflegstützpunkten. Darüber hinaus sei über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung und in Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

Zu den Ländern, die Allgemeinverfügungen erlassen haben, führt die Regierung im Einzelnen aus, dass in Berlin bis Juli 2009 mindestens 24 Pflegestützpunkte einzurichten sind. Weitere Pflegestützpunkte seien bis Ende 2011 einzurichten, so dass dann für durchschnittlich 95.000 Einwohner ein Stützpunkt verfügbar sei. In Bremen haben die 3 gegenwärtig vorgesehen Pflegestützpunkte ihre Arbeit den Angaben zufolge im April aufgenommen. In Hamburg werde je Bezirk zumindest ein Stützpunkt eingerichtet, für den Bezirk Wandsbek seien aufgrund des großen Bevölkerungsanteils für den Bezirk vorgesehen. Darüber hinaus sei ein bedarfsorientierter Ausbau vorgesehen. Auch in Hessen, wo in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt ein Pflegestützpunkt einzurichten ist, solle der weitere Ausbau bedarfsorientiert erfolgen.

In Nordrhein-Westfalen sollten grundsätzlich 3 Stützpunkte je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt eingerichtet werden, heißt es in der Vorlage weiter. Rheinland-Pfalz sehe für durchschnittlich 30.000 Einwohner je einen Pflegestützpunkt vor. Die insgesamt 135 Stützpunkte nahmen laut Bundesregierung die Arbeit zum Jahresanfang auf. Im Saarland ist der Antwort zufolge in jedem Landkreis beziehungsweise dem Regionalverband Saarbrücken zumindest ein Stützpunkt einzurichten, wobei bisher die Hälfte dieser acht Einrichtungen die Arbeit aufgenommen hat. In Schleswig-Holstein werde ein Pflegestützpunkt in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt angestrebt.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist in Brandenburg der Erlass weiterer Einzelverfügungen durch das Land vorgesehen, wenn sich die Beteiligten auf lokaler Ebene auf die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte verständigen. Vom Land werde die Einrichtung je eines Stützpunktes für alle 14 Landkreise und die 4 kreisfreien Städte angestrebt.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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