Der Spiegel berichtet, dass in der privaten Krankenversicherung die Flucht von Versicherten aufgrund der Erhöhung der Beiträge eingesetzt hat. Wohin geht es? Nun ist ein Wechsel in die GKV nicht so ohne Weiteres möglich, da für einen Wechsel bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Schlagwort: PKV
Private und gesetzliche Krankenversicherung nicht vergleichbar
Die Bundesregierung musste sich mit einer kleinen Anfrage der Fraktion des Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragsentwicklung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beschäftigen. Dabei kommt die Bundesregierung zum Schluss, dass ein Vergleich der GKV mit der PKV im Beitragsbereich nur schwer möglich ist. Um dann aber festzustellen, dass die Grunddynamik der Ausgabenentwicklung zwischen PKV und GKV ähnlich sei. Da scheinen sich die beauftragten Beamten des Ressort “Wirtschaft und Technologie” an den Fragestellungen vorbeigemogelt zu haben. Ganz im Sinne ihres Chefs Rainer Brüderle. Ob Herr Rösler aus dem Bundesgesundheitsministerium besser geantwortet hätte? Wohl eher nicht!
Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform
(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.
Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.
Zitat:
10.06.2009
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.