Bundesverfassungsgericht: Pflicht zum Basistarif für PKV verfassungskonform

(Kommentar /Redaktion). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ansinnen der privaten Krankenversicherung einen Basistarifvertrag auf dem Weg über das Bundesverfassungsgericht zu verhindern eine Absage erteilt. Das BVG hat die Regelungen des Gesetzgebers, die die PKV verpflichten einen Basistarifvertrag vorzuhalten, der keinen höheren Betrag ausweisen darf, als der der von freiwillig Versicherten genommene Betrag in der GKV, als mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt. Eine von uns ausdrücklich begrüßte Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes. Damit ist zum Teil ausgeschlossen worden, dass sich die PKV zu Lasten der Allgemeinheit die Rosinen aus dem Kuchen der zur Vorsorge in der Krankenversicherung aufgerufenen Personenkreise pickt.

Das WSI geht in der nachstehenden Presseerklärung auf die Problematik ein und stellt fest, dass die Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaftler das Problem der Benachteiligung der GKV durch die Möglichkeit der Risikoselektion noch immer nicht  beseitigt hat , weil nach wie vor die beiden Systeme immer noch nicht einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterworfen sind. Über den Fortgang der Diskussion berichten wir weiter.


Zitat:

10.06.2009

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

WSI: Einheitliche Wettbewerbsordnung für Krankenversicherungen steigert Effizienz und Gerechtigkeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bestimmungen zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß sind, unterstützt Ansätze, sowohl die Effizienz als auch die Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Die international fast einmaligen Wettbewerbsverzerrungen auf dem deutschen Krankenversicherungsmarkt lassen sich aber nur abstellen, wenn Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung einer einheitlichen Wettbewerbsordnung unterliegen. Darauf weist Dr. Simone Leiber hin, Sozialversicherungsexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

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Immer weniger Versorgungsempfänger beim Bund

04.06.2009

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Versorgungsempfänger beim Bund ist seit dem Jahr 2001 rückläufig. Im Jahr 2007 habe sie bei rund 702.000 gelegen, heißt es im Vierten Versorgungsbericht der Bundesregierung (16/12660). Bis 2050 werde sie um weitere 45 Prozent auf 385.000 zurückgehen. Dabei werde der Rückgang ab 2030 besonders deutlich sein.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, ist die Entwicklung in den einzelnen Bereichen des Bundes unterschiedlich. Bei den Beamten, Richtern und Berufssoldaten sowie im mittelbaren Bundesdienst werde die
Zahl der Versorgungsempfänger noch bis 2035 beziehungsweise 2040 weiter steigen und anschließend zurückgehen. In den übrigen Bereichen wie der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder der früheren Deutschen Bundespost
sei die Zahl der Versorgungsempfänger stark rückläufig.

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Ein Arbeitsleben mit Niedriglohn reicht nicht für die Rente

Der nachstehende Artikel ist eine Presseerklärung der Böckler-Stiftung zum Thema Geringverdiener und zukünftige Rentenhöhe. Ein lesenswerter Beitrag, der auch unsere Auffassung stützt. Der Artikel wurde am 8.10.13 ergänzt um eine pdf-Datei des WSI zu Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerübersendegesetz – eine Evalution ´.


Ein durchschnittlicher Niedriglohnbeschäftigter hat keine Chance, mit seinen Beiträgen eine Rente über der Grundsicherung zu erzielen – auch nicht mit 45 Beitragsjahren.

Zum anderen müsse die „weitere Reformdebatte nicht nur das Rentensystem, sondern vor allem das Lohnsystem in den Blick nehmen“, schreibt der WSI-Forscher. Mindestlöhne sowie ein „umfassendes Reformprogramm zur Ent-Prekarisierung und Re-Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen“ würden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Risiko wachsender Altersarmut zu entschärfen.

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