Ein Arbeitsleben mit Niedriglohn reicht nicht für die Rente

Der nachstehende Artikel ist eine Presseerklärung der Böckler-Stiftung zum Thema Geringverdiener und zukünftige Rentenhöhe. Ein lesenswerter Beitrag, der auch unsere Auffassung stützt. Der Artikel wurde am 8.10.13 ergänzt um eine pdf-Datei des WSI zu Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerübersendegesetz – eine Evalution ´.


Ein durchschnittlicher Niedriglohnbeschäftigter hat keine Chance, mit seinen Beiträgen eine Rente über der Grundsicherung zu erzielen – auch nicht mit 45 Beitragsjahren.

Zum anderen müsse die “weitere Reformdebatte nicht nur das Rentensystem, sondern vor allem das Lohnsystem in den Blick nehmen”, schreibt der WSI-Forscher. Mindestlöhne sowie ein “umfassendes Reformprogramm zur Ent-Prekarisierung und Re-Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen” würden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Risiko wachsender Altersarmut zu entschärfen.

Im kommenden Jahr sollen die Renten nicht gekürzt werden, hat die Bundesregierung beschlossen – auch wenn die durchschnittlichen Bruttolöhne rechnerisch durch die weit verbreitete Kurzarbeit sinken dürften. Das stabilisiert die Einkommen der 20 Millionen Rentner in der Konjunkturkrise. An einem längerfristigen Erosionsprozess der Alterssicherung wird es hingegen wenig ändern, zeigt WSI-Tarifexperte Thorsten Schulten in einer neuen Analyse: Durch die Rentennovellen der vergangenen Jahre ist das Rentenniveau im Vergleich zum Lohnniveau abgesenkt worden. Zudem stiegen die Löhne im vergangenen Jahrzehnt nur relativ langsam – deutlich weniger als die Kapital- und Vermögenseinkommen. So sind “auch die Renten hinter der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung zurückgeblieben”, schreibt der Wissenschaftler.

Ablesen lässt sich die schwache Lohnentwicklung an den inflationsbereinigten Arbeitskosten, die sich aus den Löhnen und dem Arbeitgeberanteil an den Lohnnebenkosten addieren: Sie sind in Deutschland zwischen 2000 und 2007 leicht zurückgegangen, während sie in den anderen EU-Staaten stiegen. Ein Grund dafür war der rapide wachsende Niedriglohnsektor in Deutschland: Während 1995 rund 15 Prozent der Beschäftigten weniger als zwei Drittel des mittleren Stundenlohns verdienten, waren es zehn Jahre später bereits 22 Prozent, wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) ermittelt hat. Was die Forscher außerdem herausfanden: Nur wenigen Geringverdienern gelingt der Aufstieg aus der prekären Lohnzone; zwischen 2000 und 2005 schafften es lediglich 15,4 Prozent. Dies hat “die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich eingeschränkt”, so Schulten.

Wie groß das Risiko von Altersarmut im Niedriglohnbereich ist, macht eine Modellrechnung deutlich, die Johannes Steffen,Sozialexperte der Arbeitnehmerkammer Bremen, für Schultens Analyse angestellt hat: Die Grundsicherung im Alter, die Bedürftige über 65 Jahren bekommen, beträgt derzeit 676 Euro. Um eine Nettorente auf diesem Niveau zu erhalten, müsste ein Vollzeitbeschäftigter 45 Jahre lang mindestens 9,47 Euro brutto pro Stunde verdienen und darauf Beiträge bezahlen. Tatsächlich erhielten westdeutsche Niedriglohnbeschäftigte 2006 laut IAQ im Durchschnitt aber 6,89 Euro pro Stunde, im Osten waren es 4,86 Euro. Für eine ergänzende private Altersvorsorge fehlt  Geringverdienern das Geld. Und Betriebsrenten sind selten in den kleinen Betrieben, in denen besonders viele Niedriglöhner arbeiten. Die Folge: Selbst bei einem bruchlosen Erwerbsleben ohne längere Arbeitslosigkeit – in Niedriglohnjobs eher die Ausnahme – werden Geringverdiener im Ruhestand auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.

Der Wissenschaftler rät, das Problem aus zwei Richtungen anzugehen. Einerseits könnten gesetzliche Mindestrenten oder eine Höherbewertung von Niedrigeinkommen bei der Rentenberechnung eine Eigenheit des deutschen Rentensystems abstellen, die Niedriglohnverdienern zusätzlich zu schaffen macht: In Deutschland bekommen sie im Alter weniger vom früheren Lohn als andere Rentner. Wer beispielsweise halb so viel wie der Durchschnitt verdient, erhielt 2004 lediglich rund 53 Prozent seines Nettoentgeldes als Rente – viereinhalb Prozentpunkte weniger als ein Durchschnittsverdiener. In anderen europäischen Ländern wird diese Quote für Geringverdiener aufgestockt: Die Spanne reicht von 66 Prozent in Großbritannien bis zu knapp 133 Prozent in Dänemark. Finanzieren ließen sich solche Verbesserungen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erhöht oder gestrichen würde und auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssten, so Schulten.

Rente unter Sozialhilfeniveau

Mindestloehne – Daten

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerübersendegesetz – WSI 2013 – Weinkopf – eine Evalution

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