Antrag auf Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten

Der Titel müüste um den Zusatz „Verbesserung der Maßnahmen der Rehabilitation“ ergänzt werden. Die Oppositionparteien überbieten sich zurzeit mit Forderungen zur Änderung des gültigen „Erwerbminderungsrechtes“.  Das Problem der sich anbahnenden Altersarmut für breite Bevölkerungskreise ist mit dem Antrag der „Linke“ auch nicht zu vermeiden, sondern ggf. nur für bestimmte Personenkreise zu mildern.  Die Altersarmut muss mit anderen Maßnahmen bekämpft werden. Dem Antrag der „Linken“ wird das übliche Schicksal von Anträgen einer Oppositionspartei beschieden sein, auch wenn die Ansätze des Antrages in die richtige Richtung zeigen. Eines ist auf jeden Fall notwendig: Das Erwerbsminderungsrecht ist auch wie das Berufsunfähigkeitsrecht zu reformieren. Weiterlesen

Zusatzbeitrag: Wie hoch sind die Verwaltungskosten

Die grandiose Idee der großen Koalition war es einen  Gesundheitsfonds zu schaffen, aus dem jede Kasse nach der einem bestimmten Schlüssen die notwendigen Zuwendungen für erhalten solle um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Der Fonds war von vornherein unterfinanziert, so dass die eingefügte Regel, dass Kassen, die mit dem überwiesenen Geld nicht auskommen, einen Zusatzbeitrag bis zur Höhe von 1% des Bruttolohns / Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze erheben dürfen. Bis zu einem Beitrag von 8,00 Euro, ist ein Einkommensnachweis nicht vorzulegen.

Schon jetzt müssen die ersten Kassen, und weitere werden folgen, einen Zusatzbeitrag erheben. Die Frage nach der Höhe der Verwaltungskosten, wenn eine Kasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erheben muss, wurde  bei der Fassung des Gesetzes nicht gestellt. Es wäre hier zu billig, wenn man handwerkliche Fehler der Ministerialbürokratie unterstellen würde. Diesem Problem wurde bewusst seitens der Politik kein Aufmerksamkeit   gewidmet. Weiterlesen

Präventionsgesetz kommt nicht

(Bundestag 11.03.10) Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion geantwortet und mitgeteilt, dass sie den noch von der Ministerin Schmidt (SPD) erarbeiteten Entwurf eines Präventionsgesetzes nicht mehr weiterverfolgen wolle. Mit Leerformeln wie: “ Im Rahmer der Präventionsstrategie werde die Regierung „Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrunen und Erkenntnisse analysieren sowie auf  bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen“ wird die parlamentarische Opposition – man darf es ruhig sagen – verarscht.

Das Fazit ist: Auf längere Zeit wird sich in diesem Bereich nichts mehr tun.

Nachstehend können sie die „Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/681). und Antwort der Regierung unter t (17/845) einsehen.