Der Antrag der SPD Fraktion im Bundestag zielt darauf hin die Altübersiedler- und Flüchtlinge aus der DDR vor Rentenminderungen zu schützen. Es handelt sich um den Personenkreis, der vor dem Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen ist. Für diesen Personenkreis soll das Fremdrentengesetz gelten. Mit einer Ausnahme: Sollte sich beim Vergleich der heute erzielten Renten mit einer Neuberechnung nach dem Fremdrentengesetz herausstellen, dass die Rente mit Fremdrentengesetz niederiger ist, soll durch ein Antragsverfahren sichergestellt werden, dass die höhere Rente erhalten bleibt. Mit dieser Regelung wird deutlich, dass es auch bei Berücksichtigung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zu niedrigeren Rentenleistunen kommen kann und damit eine Schutzklausel für die Rente eingeführt werden muss. Weiterlesen
Autor: Redaktion
Ostrentenanträge der Partei „Die LINKE“ gescheitert
Bundestag lehnt Änderung bestimmter Ostrenten ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Februar 2011, in namentlicher Abstimmung die von der Linksfraktion geforderten Korrekturen bei bestimmten Ostrenten abgelehnt. Die Fraktion hatte Verbesserungen bei der Altersversorgung vieler Menschen mit DDR-Erwerbsbiografie gefordert, unter anderem von Land- und Forstwirten, Angehörigen der Deutschen Post oder der technischen Intelligenz der DDR.
„Einwände von Sachverständigen nicht berücksichtigt“
In der Debatte lehnten die Abgeordneten insgesamt 19 Anträge der Linken (17/1631, 17/3871, 17/3872, 17/3873, 17/3874, 17/3875, 17/3876, 17/3877, 17/3878, 17/3879, 17/3880, 17/3881, 17/3882, 17/3883, 17/3884, 17/3885, 17/3886, 17/3887, 17/3888) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur besseren Versorgung der vor 1992 Geschiedenen in Ostdeutschland (17/4195) ab. Dem Antrag der Grünen stimmten 264 Abgeordnete zu, 313 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Die Ablehnung der Anträge hatte auch der Ausschuss für Arbeit und Soziales (17/4769) empfohlen.
Sowohl die Koalition als auch die Fraktionen von SPD und Grünen warfen der Linken vor, immer wieder unveränderte Anträge vorzulegen, ohne auf die Einwände von Sachverständigen, die in mehreren Anhörungen deutlich geäußert worden seien, einzugehen.
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Kurzkommentar
Ist es nun ein Skandal oder wieder nur eine Fehlmeldung? Wenn es wahr ist, kann es nur menschliche Unzulänglichkeit sein? Bis zu 50% Fehlabrechnungen und keiner hat es vorher gemerkt.
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