Hat TTIP Auswirkungen auf das Gesundheitswesen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
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Berlin: (hib/MIK) Über mögliche Auswirkungen der Freihandelsabkommen CETA und TTIP mit Kanada und den USA auf das Gesundheitswesen in Deutschland will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5282) informieren. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die in den Verhandlungsdokumenten der EU zu TTIP enthaltenen Ausnahmeregelungen für Sozialversicherungssysteme auf das gesetzliche Krankenversicherungssystem in Deutschland anwendbar sind.{/gspeech}

Reform der Sozialwahlen

Bisher wurde in der politischenb Diskussion zur Stärkung der Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) nichts Inhaltliches erörtert, sondern nur technische Aspekte angeführt, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Abgabe der Stimme in einer sog. Onlinewahl.  Neuerungen müssten spätestens bis zum 30.06.15 im Bundestag beschlossen worden wein, damit diese noch für die Wahl in 2017 angewandt werden können. Bisher liegt seitens der Bundesregierung noch kein Gesetzesentwurf geschweige denn ein Referenten vor. Da setzt die Anfrage der GRÜNEN  jetzt an.

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Die Immobilienpolitik großer Gesundheitsfachverbände in Berlin hinterfragen

Wie wir aus der Anfrage der Fraktion der GRÜNEN  vom 30.08.13 erfahren, wird auch der angebahnte Kauf eines Bürogebäudes des Spitzenverbandes der GKV  mit einer Umlage aller Kassen zu bezahlen,  infrage gestellt.  So wurde es bisher von  den diesen Kauf kritisch begleitenden Journalisten bisher nicht gesehen. Ist da etwa die Fraktion auf die Lobbyarbeit des noch Besitzers der Immobilie hereingefallen? Die Anfrage im Parlament ist nachstehend wieder gegeben. Weiterlesen

Private und gesetzliche Krankenversicherung nicht vergleichbar

Die Bundesregierung musste sich mit einer kleinen Anfrage der Fraktion des Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragsentwicklung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beschäftigen. Dabei kommt die Bundesregierung zum Schluss, dass ein Vergleich der GKV mit der PKV im Beitragsbereich nur schwer möglich ist. Um dann aber festzustellen, dass die Grunddynamik der Ausgabenentwicklung zwischen PKV und GKV ähnlich sei. Da scheinen sich die beauftragten Beamten des Ressort “Wirtschaft und Technologie” an den Fragestellungen vorbeigemogelt zu haben. Ganz im Sinne ihres Chefs Rainer Brüderle. Ob Herr Rösler aus dem Bundesgesundheitsministerium besser geantwortet hätte? Wohl eher nicht!

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Was kostet die Kopfpauschale?

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Bündnis 90/Die Grünen auch die Frage zu den Kosten für die Einführung der Kopfpauschale im Bereich der Einkommensteuerhöhe dargestellt. Es lautet im entscheiden Absatz des “Parlamentarischen Pressedienstes” wie folgt.

Zitat:

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Zitat Ende:

Zugang zu Heilmitteln

Nr. 028, Mi, 3. Februar 2010

Im Bundestag notiert:

Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MPI/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (17/598) den regional unterschiedlichen Zugang zu Heilmitteln. Unter Berufung auf den Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK schreiben die Abgeordneten, dass etwa bei der Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das 3,21-Fache betragen habe. Die Parlamentarier wollen unter anderem wissen, wie sich die Bundesregierung diese Diskrepanz bei den Verordnungen erklärt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht.
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