Entgeltoptimierungen „nicht unproblematisch“

Es ist auch für die Ansprüche der Beschäftigten gegenüber der Rentenversicherung nicht unproblematisch, wenn eine sog. Entgeltoptimierung vorgenommen wird. Denn neben der Steuerfreiheit entsteht auch die Beitragsfreiheit zur RV.  Keine Beitragszahlung führt zu der späteren Wirkung, dass darauf auch keine Rentenansprüche entstanden sind.  Sehen sie auch nachstehend: Auszug aus dem parlamentarischen Pressedienst

Freudenstadt: Vorsorge rückt in den Fokus

Die Veranstaltung wird schon seit Jahren – genau 6 Jahren – wie man dem Schwarzwälder Boten entnehmen kann durchgeführt. Der „parlamentarische Staatssekretär“  Hans -Joachim Fuchtel (CDU) lädt ein und Interessiert und Prominenz folgen dieser Einladung.  Es geht hier – wenn man der Presse glauben darf – um Rehabilitationsangelegenheiten, die es im Expertenkreis zu besprechen gilt.  30 Klinikleiter, der Landrat und Bürgermeister  um nur einige Teilnehmer zu nennen, waren in dieser „Lauterbacher Runde“ aktiv.

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Sozialpolitische Tunnelbauer

Da hat das „Handelsblatt“ wieder Sachaufklärung über richtige und falsche Kapitalstockbildung betrieben. Es wäre ja auch nicht zu glauben, wenn Herr Rürup nicht sein Wort erheben würde, wenn bei der Rentenversicherung ein Kapitalstock für schlechtere Zeiten gebildet werden soll. Ein solcher ist schließlich nur sinnvoll, wenn dieser bei Maschmeyer und Co angesammelt wird. Da helfen seine wissenschaftlichen Hinweise auf ein Plateau und eine doppelte Bevölkerungsalterung nicht so richtig weiter. Zumindest Otto Normalverbraucher steht bei diesen professualen Auslassungen wie auch schon bei den Regeln zur Riesterrente auf dem Schlauch. Es stellt sich aber eine Frage: Weiterlesen