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9,5 Millionen betroffene Mütter gab es. Bis auf eine geringen Rest von Berechtigten sind alle Renten neu berechnet und in weiten Teilen sind nicht nur die neuen Renten angewiesen, sondern auch etwaige Nachzahlung für die Zeit ab dem 1.7. vorgenommen worden. Eine großartige Verwaltungsleistung der Deutschen Rentenversicherung, was auch die Ministern für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD) auf dem Reha-Forum der DRV-Bund öffentlich lobtè.
Offen sind jetzt allein noch die Fälle, die icht sofort maschinell bearbeitet werden können, da die Berechnung von der Sachbearbeitung für den Einzelfall vorgenommen werden muss. Das sind z.B. Fälle in denen eine Witwenrente bezogen oder aber der Versorgungsausgleich bei Geschiedenen auf deren Antrag berücksichtigt werden müssen. Bei der DRV-Bund in Berlin waren das von 4,7 Millionen Mütterrenten etwa 100 000 Fälle. Aber auch diese Vorgänge werden bis zum Ende des Jahres abgearbeitet worden sein. Man geht davon aus, dass bis Weihnachten alle Berechtigten über ihren Bescheid verfügen.
(Mit Stand 31.12.14 sind bis auf einige Spezialfälle die Mütterrentenansprüche abgearbeitet. Die Berechtigten haben die Bescheide und in fast allen Fällen auch die Auszahlung schon erhalten)
Die Diskussion in der politischen Landschaft aber auch in den Medien geht zurzeit in die Richtung ¨Gerechtigkeit¨ bzw Ungerechtigkeit. So wird bemängelt, dass die Erhöhung der Renten bei Grundversorgungsberechtigten auf die Zahlung angerechnet wird und nicht zu einer Erhöhung der Bezüge führt. Daneben werden Fragen des Anspruchs für Erziehende im Ausland, für Geschiedene und für Versorgungsausgleichsbetroffen diskutiert. In allen diesen Fällen ist jedoch keine Veränderung gegenüber dem bisherigen Recht eingetreten. (bisher erhielten die Frauen mit Kindern die vor 1992 geboren wurden schon unter gleichen Bedingungen einen Versorgungspunkt ).
Eine von vielen Stellungnahmen bei der Einführung durch die Präsidentin des VdK