Wenn man die Beratungen im parlamentarischen Raum bisher verfolgte, konnte man annehmen, dass dem Anliegen des Bundeswahlberauftragten ein gewisses Entgegenkommen von Seiten zumindest seiner Kollegen/innen im Bundestag von der CDU zugesagt wurde. Wenn auch bekannt war, dass der Vorschlag für die Sozialwahlen von 2017 auch auf Onlinewahlen zurückgreifen zu können, aufgrund erheblicher juristischer und technischer Probleme von vornherein infrage stand, so konnte man doch erwarten, dass zumindest für den Bereich “Stärkung der Selbstverwaltung” Vorschläge in das Gesetzgebungsverfahren eingehen würden.
Nun, die ist wohl letzte Möglichkeit noch Änderungen im Sinne der Vorlage der Bundeswahlbeauftragten (Weiß und Kirschner) in einem Gesetz zu verankern, verstrichen. Zeitlichkann Die Anhörung im Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung zum 5. SGB IV-ÄndG brachte dann auch Ausführungen zu den Sozialwahlen, allerdings von den Experten sehr hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit sehr skeptisch vorgetragen. Im Gesetzesentwurf war der Sachverhalt nicht vermerkt.
Zitat aus dem Bericht des Parlamentarischen Pressedienst vom 5.2.2015
Zweifel an Online-Sozialwahlen
Berlin: (hib/CHE) Eine Mehrheit von Sachverständigen steht der Einführung von Online-Wahlen bei der der nächsten Sozialwahl 2017 skeptisch gegenüber. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (18/3699) zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Hauptsächlich geht es darin um die Etablierung vereinfachter Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Daneben werden in diesem „Omnibusgesetz“ aber noch zahlreiche andere sozialpolitische Projekte geregelt, wie die „Assistierte Ausbildung“ für lernschwache Jugendliche oder die Finanzierung der „Pille danach“. In den Ausführungen der geladenen Sachverständigen wurden die Online-Wahlen und die „Assistierte Ausbildung“ schwerpunktmäßig behandelt.
Heinz Fritsche, Gewerkschaftssekretär der IG Metall, bezeichnete es als „schwerwiegendes Problem“, die Online-Wahlen gegen „Angriffe von außen“ zu schützen. Hier Datensicherheit zu erhalten, werde sehr schwierig sein, vermutete er. Ausgerechnet die Sozialwahl, also die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger, zum Vorreiter von Online-Wahlen zu machen, nannte er „sehr fehleranfällig“. Knut Lambertin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, er sei generell dafür. Jedoch sah auch er noch zu viele offene Fragen beim Datenschutz. „Wir haben aber auch keine Lösung dafür“, sagte er. Außerdem äußerte er Zweifel am Zeitplan. Man benötige für ein solches Projekt einen längeren Vorlauf, sagte Lambertin.
Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sollte die Stimmabgabe bei der Sozialwahl zwar online möglich sein. Dies funktioniere jedoch nur, wenn die Wahl den Anforderungen des Datenschutzes genüge. Ein solches Verfahren gebe es jedoch bisher nicht, sagte BDA-Vertreter Gerald Friedrich. Für die baldige Einführung der Online-Wahl sprach sich dagegen Bernard Braun vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen aus. Ob dies schon 2017 realistisch sei, könne er zwar nicht vorhersagen. Man sollte für dieses Projekt aber endlich eine Tür öffnen anstatt die Idee wieder und wieder zu verschieben. Er gehe davon aus, dass die Wahlbeteiligung durch Online-Wahlen steigen werde, sagte er weiter.
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