(06.05.2009) Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage entschieden wer über Kassenleistungen zu entscheiden hat. Ein interessantes Urteil, insbesondere für die Selbstverwaltung in den GKV Kassen. Nachstehend der Kurzbericht:
Das Bundesgesundheitsministerium kann nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Dies bleibt alleinige Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Mit dem Grundsatzurteil stärkte es die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und gab einer Klage des G-BA gegen Weisungen des Ministeriums zur Protonentherapie bei Brustkrebs statt. (Az: B 6 A 1/08 R)