Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Die abschließenden Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz haben stattgefunden. Jetzt wird im Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetzt verabschiedet werden. Ein Gesetz, dass die Unternehmen also die Arbeitgeber aus der Verantwortung für  die einmal zu zahlende Rente nimmt. Bei Abschluss eines Vertrages weiß der Beschäftigte nicht, was er oder sie im Rentenfalle herausbekommt. Dazu kommt noch, dass diese neue Rentenart, sollte sie großflächig angenommen werden dazu führen wird, dass die Rentenanpassungen für alle Rentner – auch für die ohne diese Art der Vorsorge – niedriger ausfallen werden. Grund: Das das durchschnittliche versicherungspflichtige Entgelt sinkt. Da dies ein Parameter bei der Berechnung der Höhe der Rentenanpassung. Eine Hand gibt, die andere nimmt.

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Rentenerhöhung zum 01.07.2017

(Berlin-BMAS)·Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).

Änderung in der Pflegeversicherung ab 1.1.17

Pflegeversicherung 2017

Höherer Beitragssatz für mehr Leistungen – Umstellung auf fünf Pflegegrade
04.01.2017·/Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen 0 bis III wurden hierzu in fünf “Pflegegrade” überführt. Im Vordergrund der Eingruppierung in Pflegegrade steht nicht mehr der minutengenaue Pflegebedarf, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit der Versicherten. Demenzerkrankungen werden hierbei stärker in den Fokus gerückt.

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Rentenpaket im Kostenrahmen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre bisherigen Einschätzungen zu den Mehrausgaben durch das Rentenpaket zu ändern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/9513) auf eine Kleine Anfrage (18/8782) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es weiter, dass es derzeit noch keinen genauen Zeitplan zur Umsetzung der “solidarischen Lebensleistungsrente” gebe.

Mehr sektorenübergreifende Versorgung

Uns scheint die Klärung dieser Angelegenheit im Interesse der Patienten in der Tat regelungsbedürftig zu sein. Allein die Zuständigkeit liegt hier nicht nur beim Bund, sondern auch die Länder sind in diesem Bereich und sei es nur bei der Krankenhausplanung stark involviert. Wenn wir nur das quasi schon vorhandene sektorübergreifende Handeln bei der sog. Notarztbehandlung anschauen, dann sind doch hier schon mehr als den bisherigen Gesetzen zu entnehmen ist, die Krankenhäuser in Vorlage getreten, ohne dass diese dafür eine ausreichende Vergütung bekommen.

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