Ein notwendiger Schritt aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des BAG zum Problemkreis Sozialkassen. Interessant ist, dass hier über den Kopf nicht tarifgebundener Betriebe ein Gesetz geschafften wird, das die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen über die tarifgebundenen Betriebe feststellt. Die Entwicklung in anderen (siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz) Bereichen wird mit Interesse zu beobachten sein. Der BDA steht mit seiner Aussage schon in einer gewissen Abwehrhaltung.
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Änderung des Fremdrentengesetzes
Lieber spät als überhaupt nicht. Dies zumindest scheint sich die Fraktion der Bündnis90/Die GRÜNEN gedacht haben, als sie ihren Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachten. Genau wissend, dass dieser Antrag in dieser Legislaturperioden nicht mehr in den Bundestag so kurz vor der Neuwahl kommt. Also nur Stimmenfang beim betroffenen Personenkreis? Das wäre allerdings sehr billig. Wir hoffen, dass sich auch nach der Wahl noch Interesse für dieses Thema vorliegen. Übrigens vielleicht sollte man dann auch gleich das von vielen Betroffenen als Unrecht empfundene rückwirkend übertragene Ostrecht auf ehemalige DDR Bürger, die vor der Wiedervereinigung die DDR verlassen haben, im Sinne der Betroffenen positiv bereinigen.
Reform der Betriebsrente und Renteneinheit
Die abschließenden Beratungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz haben stattgefunden. Jetzt wird im Bundestag noch in dieser Wahlperiode das Gesetzt verabschiedet werden. Ein Gesetz, dass die Unternehmen also die Arbeitgeber aus der Verantwortung für die einmal zu zahlende Rente nimmt. Bei Abschluss eines Vertrages weiß der Beschäftigte nicht, was er oder sie im Rentenfalle herausbekommt. Dazu kommt noch, dass diese neue Rentenart, sollte sie großflächig angenommen werden dazu führen wird, dass die Rentenanpassungen für alle Rentner – auch für die ohne diese Art der Vorsorge – niedriger ausfallen werden. Grund: Das das durchschnittliche versicherungspflichtige Entgelt sinkt. Da dies ein Parameter bei der Berechnung der Höhe der Rentenanpassung. Eine Hand gibt, die andere nimmt.
Rentenerhöhung zum 01.07.2017
(Berlin-BMAS)·Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 1,90 Prozent, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent).
Hilfsmittelreform vom Gesundheitsausschuss gebilligt
Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der GroKo zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) gebilligt. Der Bericht ist nachstehend der Veröffentlichung des Parlamentarischen Pressedienstes entnehmen.
Änderung in der Pflegeversicherung ab 1.1.17
Pflegeversicherung 2017
Höherer Beitragssatz für mehr Leistungen – Umstellung auf fünf Pflegegrade
04.01.2017·/Zum 01.01.2017 wurde die Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisherigen Pflegestufen 0 bis III wurden hierzu in fünf “Pflegegrade” überführt. Im Vordergrund der Eingruppierung in Pflegegrade steht nicht mehr der minutengenaue Pflegebedarf, sondern die noch vorhandene Selbstständigkeit der Versicherten. Demenzerkrankungen werden hierbei stärker in den Fokus gerückt.
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verzicht auf die Kürzung der Erwerbsunfähigkeitsrenten beantwortet die Regierung. Der Bericht des parlamentarischen Pressedienstes befindet sich nachstehend mit Links zum Download der BT-Drucksachen.