Mitgliederwanderung! TK-für unbeschränkten Zusatzbeitrag

(Eigenkommentar) WELT-online berichtete unter dem 21.02.09, dass (angeblich?) die Versicherten aufgrund der Beitragsgleichheit zu den großen Kassen abwandern. Grund: Die Beitragsgleichheit führt dazu, dass die Versicherten sich die Kasse mit der besseren Betreungsqualität auswählen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag von Prof. Klusen, (Vorstandsvorsitzender TK)der zum Gesundheitsfonds. Er führte aus, dass nach seiner Meinung alle (Kassen) einen unbegrenzt hohen Zusatzbeitrag erheben dürfen sollten.. Wer diesen nicht zahlen könne, solle einen staatlichen Zuschuss bekommen.

Aussagen zur Mitgliederwanderung im Hauptartikel, der Vorschlag zur Systemveränderung vom Leiter der zurzeit größten Kasse versteckt ohne Zusammenhang zum Inhalt des übrigen Artikel dann zum Schluss.

Ist das wieder eine der üblichen Schnapsideen von Prof. Klusen, die von der Mehrheit der Verantwortlichen in der Sozialpolitik nicht mitgetragen wird, so ist doch der Vorstoß in diese Richtung mehr als ein unsinniger Ausrutscher! Sie ist ein Angriff auf die GKV.

Mit den Grundzügen der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stimmt eine solcher Vorschlage zumindest nicht.überein. Klusen unverändert auf PKV Kurs?Schützenhilfe für die FDP und ihrem Ansinnen das System hin zur privaten Krankenversicherung zu verändern? Solchem Ansinnen widerspricht die DRV-Gemeinschaft entschieden.

Nachstehend der vollständige Artikel aus WELT Online

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FDP will gesetzliche Krankenversicherung abschaffen


Sie hat es noch nicht aufgegeben:  Die FDP will  die Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer Koalition mit der CDU durchsetzen,  wenn man dem Bericht von AFP glauben schenken darf. Da ist man gespannt auf die Stellungnahme der CDU.

Die DRV-Gemeinschaft meint: Der momentane Höhenflug der FDP in der Wählergunst zu Lasten der CDU scheint einigen der Herren aus der Partei der „Besserverdienenden“ zu Kopfe gestiegen zu sein. Für einen vernünftigen Lagerwahlkampf im Herbst dieses Jahres allerdings ist es ein schönes Thema. Wir brauchen sicherlich nicht zu erklären, dass wir das Vorhaben  der FDP ablehnen und warten auf eine klarstellende Stellungnahme des von der FDP gewünschten Koalitionspartner.

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Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der „Die Linke“ liegt vor. Nachstehend finden sie den beschreibenden Text der  Veröffentlichung des Bundestages. Sie können gleichzeitig die Antworten und Anfrage als pdf File ansehen und downloaden.

Siehe auchArmutsrisiko späterer Rentnergenerationen unterschätzt


Im Bundestag notiert: Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Rentnerinnen, die zum Stichtag 31.12.2007 auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken konnten, liegt deutlich unter der Zahl derjenigen, die weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen konnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11516) hervor, in der sich diese nach der Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter erkundigt hatte. Demnach hatten nur 275.718 Frauen in

den alten und 266.409 Frauen in den neuen Bundesländern mindestens 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als 6 Millionen Frauen in den alten und 1,8 Millionen Frauen in den neuen Bundesländern wiesen dagegen weniger als 45 Beitragsjahre vor.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

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Rente mit 67 – Hinweise

Unter dem Titel Rente mit 67 wird seitens der DRV Bund unter der von uns nachstehend aufgezeigten Adresse alles Wichtige zum Thema zusammengetragen. Die dort niedergelegten Fakten stellen den aktuellen Stand der rechtlichen Gegebenheit wieder.

Unabhängig davon bleibt es in der politischen Auseinandersetzung Thema, dass es sicherlich ein erweitertes Erwerbminderungsrentenrecht geben muss, da die jetzt eingeführten Regelungen (wie die Politk ausführt: der Demografie geschuldet) weder den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes noch den Fragen der unterschiedlichen Beanspruchung im Berufsleben und damit dem erhöhten gesundheitlichen Verschleißes im vollen Umfang Rechnung tragen. Hier zukünftig zu Regelungen zu kommen, die dem einzelnen Individium Gerechtigkeit widerfahren lassen,  wird auch unsere Aufgabe in der politischen Auseinandersetzung sein.


Beachten sie auch die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung Bund:


Rentenrecht: Neuordnung 20 Jahre nach der Wiedervereinigung?

(Redaktion) Die Anpassung der Rentenwerte ist wieder einmal Gegenstand  von Erörterungen in der politischen Landschaft. Spätestens nach den Vorlagen der Fraktionen der FDP und der GRÜNEN steht das Thema wieder auf der Agenda. Auch wenn die Anpassung durch eine Einmalzahlung ziemlich einhellig von den Experten abgelehnt wird, so ist doch die Anpassung der Entgeltwerte 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein für die Beschäftigten in Ostdeutschland wichtiger Tatbestand. Lesen sie nachstehend die Veröffentlichung der „Parlamentskorrespondenz“  vom 19.01.09. Die Anhörung findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Rentenrecht: Experten bewerten Einmalzahlung kritisch.

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West fanden in einer öffentlichen

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KVdR-Beitrag ab 1.1.09

Die Deutsche Rentversicherung teilt die Modalitäten für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Rentner mit.  Wir geben ihnen nachstehend einen Auszug aus der Veröffentlichung der DRV Bund vom 1.1.09  zur Kenntnis. Aufgrund des jetzt einheitlich festgesetzten Beitrages für alle Kassen, kann es bei bestimmten Rentnergruppen zu einer Erhöhung der Abzüge kommen.


Die Zahlung der Zuschüsse

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger den Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Betrages, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes auf den Zahlbetrag der Rente ergibt, im Ergebnis also in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente.

Beispiel:

15,5 % – 0,9 = 14,6 %
14,6 % von 1.000,00 EUR = 146,00 EUR

Zuschuss des Rentenversicherungsträgers:
146,00 EUR : 2 = 73,00 EUR

Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben über die zum 1. Januar 2009 veränderte Höhe des Zuschusses in der Regel einen Bescheid ihres Rentenversicherungsträgers erhalten. Ist allerdings trotz des neues Beitragssatzes die Höhe des Zuschusses im Einzelfall unverändert geblieben (weil zum Beispiel auf Teile des Zuschusses verzichtet wurde), haben die Rentenversicherungsträger keinen Bescheid versandt.

Stand: Januar 2009